21-1851

Stellungnahme der AfD-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf zur Inbetriebnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Kurt-A.-Körber-Chaussee 41 a im Bezirk Hamburg-Bergedorf, Stadtteil Bergedorf Hier: Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf gem. § 28 BezVG

Stellungnahme

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 10.2
Sachverhalt

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration schreibt in ihren Bericht, dass seit dem Ukraine Krieg, die Zahl der Asylbewerber in Hamburg enorm gestiegen ist. Das können wir als AfD Bergedorf nur bestätigen. Wir sehen weiterhin große Unterschiede zwischen Kriegsflüchtlingen und Wirtschaftsflüchtlingen, Kriegsflüchtlingen sollte man ein Bleiberecht einräumen solange der Krieg in der Ukraine tobt. Wirtschaftsflüchtlinge müssen Konsequent abgeschoben werden.

 

Des Weitern muss endlich in Hamburg intensiver abgeschoben werden. 2022 wurden nur 379 abgelehnte Asylbewerber ausgewiesen, und 10500 Ausländer in Hamburg sind Ausreisepflichtig. Die Bezirksamtsleiterin könnte dieses Thema in der Innenbehörde zur Sprache bringen.

Zur zukünftigen Asylunterkunft Kurt A. Körber Chaussee: Die Personenanzahl von ca. 46 ist nicht allzu hoch, sodass mit den Anwohnern möglicherweise keine Schwierigkeiten entstehen. Bei der Kurt a. Körber Chaussee handelt es sich um eine Straße mit Arbeitsstätten Z.B. Hauni und Wohngebiete. Das Bestandsgebäude ist zur Zeit noch eine Baustelle, Container sind zum Teil schon da. Es könnten eventuell auch Asylbewerber von den teuren Hotelunterkünften, in diese Asylunterkunft umziehen, sodass Steuergelder eingespart werden könnten.

 

Die AfD Fraktion in Bergedorf wird weiter die Asylpolitik der Freien und Hansestadt Hamburg sehr kritisch begleiten.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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