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Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der OKJA, Jugendsozialarbeit, FamFö und SAJF-Projekte: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern!

Antrag

Letzte Beratung: 29.08.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 4

Sachverhalt

Antrag der Mitglieder

Ina Achilles Andrea Woldrich Stefan Baumann - Marion Lewandowski

 

Der Jugendhilfeausschuss Bergedorf hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Ausgestaltung der Rahmenzuweisungen in der Offenen Kinder- und Jugend- beziehungsweise Jugendsozialarbeit (OKJA), der Familienförderung (FamFö) und im Bereich der Sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE) beschäftigt.

 

Hierbei stellt der Jugendhilfeausschuss Bergedorf fest, dass die Höhe der Rahmenzuweisungen trotz gegenseitiger Deckungsfähigkeit prekär bleibt und eine angemessene Versorgung mit entsprechenden bezirklichen Angeboten der Jugendhilfe ausschließt.

 

Seit Jahren weisen die Träger in ihrer Antragsstellung auf die fachlich gebotenen deutlich höheren Mittelansätze hin. Dieser werden im Vorfeld der jährlich stattfindenden Antragsberatung regelmäßig auf das Niveau der zur Verfügung stehenden Mittel gekürzt. Auch die Verwaltung meldet im Rahmen der Finanzplanung regelmäßig die erhöhten Bedarfe bei der Fachbehörde an.

 

Belegt wird diese Notwendigkeit durch die wissenschaftliche Forschung von Frau Prof. Dr. Gunda Voigts (HAW HH), zuletzt im Jugendhilfeausschuss Bergedorf im November 2022 (siehe Anlange).

 

Die betreffenden Einrichtungen übernehmen mit ihrer offenen und niedrigschwelligen Zugangsstruktur, gerade in diesen herausfordernden Zeiten, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, sie übernehmen diese Aufgabe jeden Tag für die Persönlichkeitsentwicklung, die Selbstorganisation und die Bildung junger Menschen.

 

In den letzten Jahren stiegen Arbeitsbelastung und Arbeitsanforderungen in der pädagogischen Arbeit durch neu hinzugekommene Aufgaben und Erwartungen, durch Erhöhung der Arbeitskomplexität und der Arbeitsverdichtung, auch ausgelöst durch die Zuwanderung, die Folgen der Corona-Pandemie und die gesetzlichen Veränderungen. Dadurch ist deutlich zu erkennen, dass eine Erhöhung der benannten Rahmenzuweisungen zwingend notwendig ist, um die bisherigen Einrichtungen und Angebote weiterhin zu gewährleisten sowie bedarfsgerecht auf die Entwicklungen eines wachsenden Bezirks eingehen zu können.

 

Beispielhaft sind hier einige der (finanziellen) Herausforderungen benannt:

  • deutliche Zunahme von Fällen teils starker psychischer Belastungen bei Kindern, Jugendlichen, Jungerwachsenen und Alleinerziehenden
  • erhöhter Bedarf an psychosozialer Beratung
  • Arbeit mit (jüngeren) Geflüchteten, auch in den Unterkünften, Hotels und anderen Unterbringungen
  • Inklusion und Barrierefreiheit, gesetzliche Aufgaben, insbesondere das Kinder- Jugendstärkungsgesetz
  • Ausbau und Umsetzung der Beteiligung (Partizipation) und der demokratischen Bildung
  • Verschärfung der Problematiken in Familien durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Inflation, …ein großes Thema u.a. Hunger, dies bedeutet Zunahme der Lebensmittelkosten für Einrichtungen
  • zusätzliche Angebote im digitalen Bereich, Digitalisierung
  • erhöhter Bedarf an Supervision und Fortbildung
  • erhöhter Anteil der Netzwerkarbeit
  • erhebliche Zunahme des (Verwaltungs-) Aufwands für die finanzielle Sicherung der Einrichtungen, sowie attraktive Angebote (wie z.B. Ferienprogramme) durch Drittmittelakquise (Sondertöpfe, Stiftungen)
  • erhöhter Verwaltungsaufwand durch Raumkoordination
  • erhebliche Steigerung der Betriebs- und Honorarkosten

 

Der Aufgabenzuwachs, sowohl in Menge als auch Intensivität, ist mit der bisherigen Personalkapazität nicht mehr zu leisten. Das Arbeitsfeld wird so zunehmend unattraktiv. Innovation und Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit sind unter den gegebenen Voraussetzungen ebenfalls nicht möglich. Der bereits jetzt bestehende Fachkräftemangel droht sich weiter zu verstärken.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksversammlung appelliert an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie gemäß § 27 BezVG an den Senat und die zuständigen Fachbehörden, die genannten Rahmenzuweisungen im Bereich der Jugendhilfe auskömmlich zu gestalten und um wenigstens 50 % zu erhöhen.

 

 

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Anhänge

Präsentation der Handlungsempfehlung von Frau Voigts

 

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