20-0919.02

Schwimmunterricht in Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Jobs, Mirbach, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Der Bezirk Bergedorf verfügt mit dem Bille-Bad in Bergedorf über nur ein öffentliches Schwimmbad. Der Bezirk hat eine vergleichsweise große Fläche. Damit entstehen für Schülerinnen und Schüler der Klassen drei und vier, in denen der Schwimmunterricht derzeit im Lehrplan verankert ist, teilweise lange und zeitraubende Anfahrtswege.

 

Zudem wird von Sportvereinen im Bezirk immer wieder beklagt, wie schwer es sei, Zeiten im Bille-Bad für Angebote der Vereine zu bekommen.

 

Schwimmen stellt in einer Stadt wie Hamburg und insbesondere im Bezirk Bergedorf mit seinen zahlreichen Seen eine wichtige Fähigkeit da, die alle Kinder und Jugendlichen gut erlenen sollten – und die Möglichkeit Schwimmen zu lernen sollte auch allen Erwachsen angeboten werden können, die dies wünschen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die BSB um Auskunft zur Umsetzung des Schulschwimmens für Bergedorfer Schülerinnen und Schüler.

 

 

Die Bezirksversammlung hat um eine Ergänzung der Antwort zu Frage 3 (Drucksache 20-0919.1) gebeten, diese Antwort der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) liegt nun vor:

 

 

Frage 3

Welche Wegezeiten mussten Schüler/innen aus den betreffenden Schulen für den Hin- und Rückweg zum Bille-Bad aufwenden? Bitte alle Schulen aufführen und den Zeitaufwand in Schulstunden, die dafür aufgewandt werden mussten.“

 

Seitens der BV wurde angemerkt, dass es in Bergedorf nur ein Schwimmbad gebe und deshalb die Verteilung der Schulen auf die Bäder nicht variieren könne.

 

 

Ergänzende Antwort der BSB:

 

Die Wegezeit der Schulen wird durch die zuständige Behörde nicht erfasst. Das Sportreferat der BSB prüft für alle staatlichen Grundschulen sowie Stadtteilschulen mit Grundschulabteilung, ob die kalkulierte Wegezeit mit dem ÖPNV über 30 Minuten beträgt. Ab einer Wegezeit von 31 Minuten wird der Schule ein Bustransfer entsprechend der Drs. 18/4119 gestellt. Im Schuljahr 2013/14 erhielten sechs, im Schuljahr 2014/15 sieben und im Schuljahr 2015/16 neun Schulen einen Bustransfer.

 

Die Anzahl der Schulen mit einem genehmigten Bustransfer variiert von Jahr zu Jahr aus verschiedenen Gründen, u. a. Änderungen des HVV-Fahrplans, Anträge auf Sondergenehmigung eines Bustransfers oder in einem Ausnahmefall durch die Verlegung des Schwimmunterrichts der Adolph-Diesterweg-Schule in das Bad Billstedt im Schuljahr 2014/15 (1. Halbjahr). Die Gründe für die Gewährung von Genehmigungen werden nicht dokumentiert.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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