20-0841.01

Schülerfahrkarten

Mitteilung

Sachverhalt

In der o. a. Angelegenheit nimmt die BSB wie folgt Stellung:

 

Die Schülerfahrgeldbestimmungen haben sich nicht geändert und bestehen in der jetzigen Fassung fort. Hinsichtlich der Folgeunterkunft am „Gleisdreieck/Mittlerer Landweg“ wurden über die Abteilung Eingliederungshilfe und Beförderungsdienste der BSB zwei Busse organisiert, die die Schüler zur Schule fahren. Dies betrifft im Einzelnen die nachfolgend genannten Schulen:

 

Schule Sander Straße

Grundschule Heidhorst

Schule Ernst Henning Straße

Grundschule Mendelstraße

 

Wie bereits am 12.09.16 mitgeteilt, verteilen sich Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I schon jetzt auf alle Schulen im Bezirk. Schülerinnen und Schüler, die im Wohngebiet „Gleisdreieck Billwerder“ wohnen, haben Anspruch auf Schülerfahrgeld, wenn die Entfernungsgrenze durch eine Zuschulung in eine weiter entfernte Schule überschritten wird. Sollte wegen Unterschreitung der Mindestentfernung kein Anspruch auf Schülerfahrgeld bestehen, haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit eine sogenannte Sozialkarte zu erwerben. Der HVV gewährt Inhabern einer Sozialkarte aktuell einen Preisnachlass von 20,80 €. Damit halbieren sich schon die Kosten für eine Schülermonatskarte.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Keine