20-1229.01

Sanierungsmaßnahmen im Stadion an den Sander Tannen

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 1.6.2017 zu den Sanierungsmaßnahmen im Stadion an den Sander Tannen –Drucksache 20-1229- nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Der Sportplatz Sander Tannen ist eine bezirkliche Sportstätte. Im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells stehen der Behörde für Schule und Berufsbildung keine investiven Mittel für die Sanierung oder Herrichtung von nicht schulischen Grundstücken zur Verfügung. Eine Mitnutzung bezirklicher Sportstätten durch Schulen basiert auf der gemeinsamen Vereinbarung, dass der Vereinssport im Gegenzug auch Schulsporthallen kostenfrei nutzen darf. Insoweit besteht keine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung bei der Sanierung bezirklicher Sportstätten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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