20-1709.01

Sanierung ZOB Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler – Fraktion DIE LINKE

 

In der Ausgabe der Bergedorfer Zeitung vom 02.08.2018 ist in dem Artikel „Dutzende Bergedorfer Brücken sind Sanierungsfälle“ die Brücke bzw. das Fahrdeck am ZOB Bergedorf über der Radstation als Sanierungsfall aufgeführt. Der ZOB Bergedorf wurde erst 2011 fertiggestellt und kostete über 40 Millionen Euro.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet als zuständige Behörde die Fragen vom 23.08.2018 auf Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH wie folgt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist es richtig, dass Teile des Bergedorfer ZOB saniert werden müssen?
  2. Welche Teile des erst 2011 in Betrieb genommen ZOB müssen saniert werden?
  3. Ist es nicht ungewöhnlich, dass schon nach sieben Jahren Sanierungsarbeiten notwendig sind?
  4. Welche Gründe machen diese Sanierungen nötig?

 

Zu 1. – 4.:

Die Fahrbahndecke und die Fahrbahnübergänge (Überbrückungen und Abdichtungen von befahrenen Fugen) müssen saniert werden, da sie Mängel aufweisen. Diese sind Gegenstand eines beim Landgericht Hamburg seit dem Jahr 2012 anhängigen selbständigen Beweissicherungsverfahrens, welches noch nicht abgeschlossen ist.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten und wer muss sie tragen? Bitte nach Sanierungsfall auflisten.

 

Zu 5.:

Die Höhe der Sanierungskosten und die Frage der Kostentragung sind Gegenstand des laufenden Beweissicherungsverfahrens.

 

 

  1. Wird der Sanierungsfall über der Radstation zu Einschränkungen auf dem ZOB führen?

 

Zu 6.:

Der Umfang der Einschränkungen auf dem ZOB durch Sanierungsarbeiten ist abhängig vom erforderlichen Sanierungsumfang und der Sanierungsmethode. Sanierungsumfang und -methode sind Gegenstand des laufenden Beweissicherungsverfahrens.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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