Sanierung ZOB Bergedorf
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Bauer, Sturmhoebel, Winkler – Fraktion DIE LINKE
In der Ausgabe der Bergedorfer Zeitung vom 02.08.2018 ist in dem Artikel „Dutzende Bergedorfer Brücken sind Sanierungsfälle“ die Brücke bzw. das Fahrdeck am ZOB Bergedorf über der Radstation als Sanierungsfall aufgeführt. Der ZOB Bergedorf wurde erst 2011 fertiggestellt und kostete über 40 Millionen Euro.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet als zuständige Behörde die Fragen vom 23.08.2018 auf Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH wie folgt:
Wir fragen das Bezirksamt:
Zu 1. – 4.:
Die Fahrbahndecke und die Fahrbahnübergänge (Überbrückungen und Abdichtungen von befahrenen Fugen) müssen saniert werden, da sie Mängel aufweisen. Diese sind Gegenstand eines beim Landgericht Hamburg seit dem Jahr 2012 anhängigen selbständigen Beweissicherungsverfahrens, welches noch nicht abgeschlossen ist.
Zu 5.:
Die Höhe der Sanierungskosten und die Frage der Kostentragung sind Gegenstand des laufenden Beweissicherungsverfahrens.
Zu 6.:
Der Umfang der Einschränkungen auf dem ZOB durch Sanierungsarbeiten ist abhängig vom erforderlichen Sanierungsumfang und der Sanierungsmethode. Sanierungsumfang und -methode sind Gegenstand des laufenden Beweissicherungsverfahrens.
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