Sachstand zur Voruntersuchung westlich Pollhof - Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" und dem Erhalt von Looki e.V.
Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1
Große Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion
Um zukünftiges Wachstum in Bergedorf zu ermöglichen, hat die Bezirksversammlung beschlossen, den ursprünglich auf den Schleusengraben beschränkten Entwicklungsraum auszudehnen.
Daher hat der Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2016 einer Voruntersuchung der Fläche zwischen der BAB A25, den Straßen Pollhof und Brookdeich, dem Hauptgraben südlich des Gewerbegebietes Brookkehre und dem Curslacker Neuer Deich (kurz: Urbanes Bergedorf-Südost) zugestimmt. Darüber hinaus wurde im Mai 2019 eine Rahmenplanung für besagtes Gebiet beauftragt.
Eine Rahmenplanung greift alle planerischen Erfordernisse auf, ist jedoch kein abschließend verbindliches Planungsinstrument. Insofern stehen die notwendigen politischen Beschlüsse zur Schaffung von Planrecht noch aus und es ist noch nichts entschieden. Dies wurde in der Vergangenheit anders kommuniziert, sodass der von den Plänen betroffene Verein „Looki e.V.“ in Sorge ist.
Die Bezirksversammlung hat sich dem Vorschlag der CDU, die Erhaltung der Fläche für den Verein als Prämisse für die weiteren Planungen vorzugeben, mehrheitlich leider nicht angeschlossen. Stattdessen wurde beschlossen, dem Verein eine geeignete Ersatzfläche anzubieten, sofern ein Verbleib seitens der Politik und Verwaltung nicht gewollt ist.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 02.07.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1) Wie ist der aktuelle Sachstand zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Voruntersuchung bzw. zur Rahmenplanung?
Im Rahmen der o.g. Voruntersuchung wurden seitens des Bezirksamtes Gutachten (Lärm, Artenschutz) beauftragt, um Erkenntnisse über die vorhandenen Rahmenbedingungen zu gewinnen. Eine weitere Untersuchung mit dem Ziel einer Konzepterstellung wurde zunächst nicht beauftragt, da Überlegungen bzgl. eines Innovationsparks in diesem Raum entwickelt wurden, von denen zunächst geklärt werden musste, ob sie auch Auswirkungen auf die Fläche Pollhof haben werden. Aufgrund der vielfältigen Planungsansätze am Schleusengraben und in dem Bereich südlich des Brookdeich ist dann der Bereich Pollhof Bestandteil der deutlich umfassender angelegten Rahmenplanung „Urbanes Bergedorf-Südost“ geworden. Diese befindet sich derzeit in Bearbeitung.
2) Wie sehen die bisherigen Ergebnisse der Untersuchung aus?
Im Zuge der Rahmenplanung erfolgen derzeit grundsätzliche strukturelle Überlegungen, die sich auf großräumige Grünverbindungen, Nutzungen, die Erschließung und auf Wegeverbindungen beziehen. Das Gebiet Pollhof wird nach derzeitiger Sachlage grundsätzlich als geeignet eingeschätzt, eine Nutzung und Bebauung zu realisieren. Es sollen aber auch bedeutende Grünräume erhalten werden. Im Zuge einer Fokusraumbetrachtung werden diese Ansätze weiter konkretisiert.
3) Wann kann der Stadtentwicklungsausschuss mit einer Vorstellung der Ergebnisse rechnen?
Voraussichtlich zum IV. Quartal 2020. Aufgrund vielfältiger Beteiligungserfordernisse und Abstimmungstermine kann es auch zu geringfügigen Verzögerungen kommen.
4) An welchen Stellen im Plangebiet befinden sich zu erhaltene Bodendenkmäler?
Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage auf eine größere Fläche bezieht, die westlich der Fläche Pollhof (ungefähr südlich der örU-Fläche Brookkehre zwischen dem Bahndamm und der A 25) liegt. Auf dieser Fläche wurde das Vorhandensein besonders schützenswerter Böden nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) festgestellt. Es ist daher beabsichtigt, diese seltenen und in ihrer Ausprägung der Bodenfunktionen hochwertigen Böden unter Schutz zu stellen. Derzeit findet eine juristische Klärung der konkreten Form der Unterschutzstellung nach dem Naturschutzrecht statt. Ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes stellt die Fläche nicht dar, ist aber einschließlich Ihrer Pufferflächen jeglicher Bebauung entzogen. Dies wird in den Planungen entsprechend berücksichtigt.
5) Wurde der Beschluss der Bezirksversammlung gemäß Drs 21-0114.01, hinsichtlich der Verlängerung der Kündigungsfrist des Pachtvertrags, umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
Ja.
6) Wurde der Beschluss der Bezirksversammlung gemäß Drs 21-0114.01, hinsichtlich der Kontaktaufnahme durch das Bezirksamt, umgesetz? Wenn nein, warum nicht?
Das Bezirksamt hat zeitnah mit Vertreterinnen des Vereins gesprochen und das Planungsverfahren des Rahmenplans erläutert. Es wurde deutlich gemacht, dass es in den Planungen keine Vorfestlegungen gibt und derartige Belange in den Planungsprozess einfließen. Die Planungen für den Bereich Pollhof wurden derzeit noch nicht soweit konkretisiert, dass eine verlässliche Aussage darüber gemacht werden kann, ob ein Verbleib des Vereins möglich sein wird.
7) Welche geeigneten Ersatzflächen für Looki e.V. hat das Bezirksamt zwischenzeitlich identifiziert, sofern ein Umzug des Vereins nötig sein sollte? Bitte konkret benennen.
Die Überlegungen und Planungen zur städtebaulichen und landschaftsplanerischen Voruntersuchung bzw. zur Rahmenplanung dauern noch an, siehe Antwort zu 1 bis 3. Aus diesen sind noch keine dringenden Notwendigkeiten im Sinne der Fragestellung abzuleiten.
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