Rückzugsräume für Menschen mit sensorischen Überlastungen und zum Stillen prüfen
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.4
Antrag
des BAbg. Gündogan, Veit und SPD-Fraktion
Viele Menschen – insbesondere Personen im Autismus-Spektrum, aber auch Menschen mit anderen neurologischen oder psychischen Besonderheiten – reagieren besonders sensibel auf intensive Sinnesreize wie Lärm, grelles Licht, starke Gerüche oder große Menschenmengen. In stark frequentierten oder reizintensiven Umgebungen kann dies zu sogenannter sensorischer Überlastung führen. Betroffene erleben in solchen Situationen häufig Stress, Überforderung oder Orientierungslosigkeit und benötigen kurzfristig einen ruhigen, reizarmen Ort, um sich zu stabilisieren und wieder zur Ruhe zu kommen.
Kinder und Jugendliche verbringen einen Teil ihrer Freizeit in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Diese Einrichtungen haben den Anspruch, niedrigschwellige Treffpunkte zu sein, die allen jungen Menschen offenstehen und soziale Teilhabe ermöglichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und Angebote der OKJA noch inklusiver zu gestalten, kann es sinnvoll sein, in den Einrichtungen gezielt Rückzugsräume oder reizarme Ruhezonen einzurichten.
Im Rahmen einer solchen Erprobung könnten gemeinsam mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Erfahrungen gesammelt werden, welche räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für solche Rückzugsräume erforderlich sind und wie diese von den jungen Menschen angenommen werden. Auf Grundlage dieser Erfahrungen könnte anschließend geprüft werden, ob die Einrichtung vergleichbarer Rückzugsräume perspektivisch auch in geeigneten öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen – etwa in stark frequentierten Bereichen – für alle betroffenen Bergedorferinnen und Bergedorfer umsetzbar wäre. Darüber hinaus gewinnt auch im öffentlichen Raum das Thema Inklusion zunehmend an Bedeutung. Besonders in stark frequentierten Bereichen – etwa in der Innenstadt während der Sommermonate, bei Veranstaltungen oder an stark besuchten Orten – kann die Reizbelastung für manche Menschen sehr hoch sein. Niedrigschwellige Rückzugsorte könnten dazu beitragen, dass auch Menschen mit sensorischen Empfindlichkeiten oder Autismus den öffentlichen Raum besser nutzen und an städtischem Leben teilhaben können.
Ein besonders frequentierter Anlaufpunkt in Bergedorf für Kinder und Jugendliche ist außerdem das KörberHaus. Auch hier bietet es sich an, die (zeitweilige) Einrichtung eines entsprechenden Raumes zu prüfen, bspw. in Zeiten, in denen Räume regelhaft nicht genutzt werden. Ein weiterer möglicher Ort für entsprechende Rückzugsräume sind Schulen. Gerade dort sind Kinder und Jugendliche täglich einer hohen Reiz-, Lärm- und Stressbelastung ausgesetzt. Reizarme Rückzugsräume oder sogenannte „Räume der Stille“ könnten Schülerinnen und Schülern in belastenden Situationen eine kurzfristige Möglichkeit zur Beruhigung und Stabilisierung bieten und so zu einem inklusiveren Schulalltag beitragen.
Solche Räume müssen nicht aufwendig gestaltet sein. Häufig reichen bereits einfache Maßnahmen aus, um eine reizärmere Umgebung zu schaffen, beispielsweise durch gedimmtes Licht, schallreduzierende Elemente, ruhige Sitz- oder Liegegelegenheiten, Rückzugsmöglichkeiten oder beruhigende sensorische Materialien. Wichtig ist vor allem, dass betroffene Menschen bei Bedarf kurzfristig einen geschützten Ort aufsuchen können, um sich zu beruhigen und anschließend wieder an den Angeboten teilnehmen zu können.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, gemeinsam mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erörtern, wie entsprechende Rückzugsräume in den Einrichtungen der OKJA umgesetzt werden können und in welchen der Einrichtungen ein Bedarf für entsprechende Räume besteht. Ergänzend sollte geprüft werden, ob perspektivisch auch in geeigneten öffentlichen Gebäuden entsprechende Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob auch im öffentlichen Raum – beispielsweise temporär in den Sommermonaten – zusätzliche Rückzugsmöglichkeiten in der Bergedorfer Innenstadt eingerichtet werden können. Eine solche Maßnahme würde einen Beitrag zu mehr Inklusion leisten, Barrieren abbauen und die Aufenthaltsqualität für Menschen mit besonderen sensorischen Bedürfnissen verbessern.
Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
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