Rattenbekämpfung, neue Rodentizid-Regelungen und Unterstützung privater Eigentümer im Bezirk Bergedorf
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe
In einer Großstadt wie Hamburg kommt es regelmäßig zu Rattenbefall, der nach dem Infektionsschutzgesetz bekämpfungspflichtig ist. Die Freie und Hansestadt Hamburg weist darauf hin, dass Rattensichtungen auf öffentlichem Grund dem Institut für Hygiene und Umwelt gemeldet werden sollen und dass auf Privatgrund Grundstückseigentümer oder Pächter zur Bekämpfung verpflichtet sind.
In der Praxis treten Rattenprobleme vielfach in Wohngebieten auf, in denen Müllansammlungen, Verwahrlosung von Grundstücken oder überbelegte Wohnsituationen eine Rolle spielen. Betroffen sind Mieterinnen und Mieter, deren Vermieter die Verkehrssicherungspflichten und die Bekämpfung von Schädlingen nur unzureichend wahrnehmen, während gleichzeitig die Nachbarschaft durch Rattenbefall und hygienische Missstände mitbetroffen ist.
Zugleich hat sich die Rechts- und Anwendungslage für antikoagulante Rodentizide in Deutschland im Jahr 2026 deutlich verschärft. Nach Angaben der zuständigen Bundesbehörde stehen antikoagulante Rodentizide für den Privatverbraucher nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr zur Verfügung; der Verkauf solcher Produkte an Privatpersonen wurde spätestens im Frühjahr 2026 eingestellt, vorhandene Bestände dürfen nur noch befristet verwendet werden. Damit wird es für private Eigentümerinnen und Eigentümer deutlich schwieriger, Rattenbefallin Eigenregie zu bekämpfen, ohne sofort Fachfirmen beauftragen zu müssen.
Die Kosten einer professionellen Rattenbekämpfung liegen nach Branchenübersichten und Anbietern in Hamburg typischerweise im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich pro Einsatz - Anbieter geben Preisspannen von etwa 195 Euro aufwärts oder insgesamt 250 bis 850 Euro je nach Befallsstärke an. Bei wiederkehrendem Befall sind mehrere Einsätze erforderlich.
Vor diesem Hintergrund stellt sich neben der Gesundheits- und Hygienefrage auch die Frage nach einer Überforderung privater Eigentümer. Es besteht ein erhöhtes öffentliches Interesse daran, Rattenbefall unter Kontrolle zu halten, andererseits sind die finanziellen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten privater Eigentümer begrenzt.
In anderen Bezirken, etwa Hamburg-Mitte, sind zur Bekämpfung von Rattenplagen bereits bezirkliche Maßnahmen beschlossen worden, beispielsweise in Form von Anträgen der Bezirksversammlung zur Bekämpfung von Rattenbefall in einzelnen Quartieren. Dies wirft die Frage auf, ob im Bezirk Bergedorf vergleichbare Strategien oder Maßnahmen entwickelt und beschlossen wurden oder ob hier bislang darauf verzichtet wurde.
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Bergedorf gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
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