22-0920

Rattenbekämpfung, neue Rodentizid-Regelungen und Unterstützung privater Eigentümer im Bezirk Bergedorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe

In einer Großstadt wie Hamburg kommt es regelmäßig zu Rattenbefall, der nach dem Infektionsschutzgesetz bekämpfungspflichtig ist. Die Freie und Hansestadt Hamburg weist darauf hin, dass Rattensichtungen auf öffentlichem Grund dem Institut für Hygiene und Umwelt gemeldet werden sollen und dass auf Privatgrund Grundstückseigentümer oder Pächter zur Bekämpfung verpflichtet sind.

In der Praxis treten Rattenprobleme vielfach in Wohngebieten auf, in denen Müllansammlungen, Verwahrlosung von Grundstücken oder überbelegte Wohnsituationen eine Rolle spielen. Betroffen sind Mieterinnen und Mieter, deren Vermieter die Verkehrssicherungspflichten und die Bekämpfung von Schädlingen nur unzureichend wahrnehmen, während gleichzeitig die Nachbarschaft durch Rattenbefall und hygienische Missstände mitbetroffen ist.

Zugleich hat sich die Rechts- und Anwendungslage für antikoagulante Rodentizide in Deutschland im Jahr 2026 deutlich verschärft. Nach Angaben der zuständigen Bundesbehörde stehen antikoagulante Rodentizide für den Privatverbraucher nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr zur Verfügung; der Verkauf solcher Produkte an Privatpersonen wurde spätestens im Frühjahr 2026 eingestellt, vorhandene Bestände dürfen nur noch befristet verwendet werden. Damit wird es für private Eigentümerinnen und Eigentümer deutlich schwieriger, Rattenbefallin Eigenregie zu bekämpfen, ohne sofort Fachfirmen beauftragen zu müssen.

Die Kosten einer professionellen Rattenbekämpfung liegen nach Branchenübersichten und Anbietern in Hamburg typischerweise im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich pro Einsatz - Anbieter geben Preisspannen von etwa 195 Euro aufwärts oder insgesamt 250 bis 850 Euro je nach Befallsstärke an. Bei wiederkehrendem Befall sind mehrere Einsätze erforderlich.

Vor diesem Hintergrund stellt sich neben der Gesundheits- und Hygienefrage auch die Frage nach einer Überforderung privater Eigentümer. Es besteht ein erhöhtes öffentliches Interesse daran, Rattenbefall unter Kontrolle zu halten, andererseits sind die finanziellen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten privater Eigentümer begrenzt.

In anderen Bezirken, etwa Hamburg-Mitte, sind zur Bekämpfung von Rattenplagen bereits bezirkliche Maßnahmen beschlossen worden, beispielsweise in Form von Anträgen der Bezirksversammlung zur Bekämpfung von Rattenbefall in einzelnen Quartieren. Dies wirft die Frage auf, ob im Bezirk Bergedorf vergleichbare Strategien oder Maßnahmen entwickelt und beschlossen wurden oder ob hier bislang darauf verzichtet wurde.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Bergedorf gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt Bergedorf über die Entwicklung von Meldungen zu Rattensichtungen oder Rattenbefall im Bezirk Bergedorf seit dem 1. Januar 2024 bis heute, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und soweit möglich nach Stadtteilen?
  2. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis des Bezirksamtes bei Rattenbefall im Bezirk Bergedorf typischerweise ergriffen, wenn der Befall von öffentlichem Grund ausgeht, und welche Rolle spielen dabei bezirkliche Fachämter und das Institut für Hygiene und Umwelt?
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht das Bezirksamt Bergedorf im Fall von Rattenbefall, der von privaten Grundstücken im Bezirk ausgeht, insbesondere wenn dort Vermüllung, Verwahrlosung oder überbelegte Wohnverhältnisse eine Rolle spielen und die Nachbarschaft mitbetroffen ist?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt Bergedorf die Auswirkungen der seit 2026 verschärften Regulierungen für antikoagulante Rodentizide auf die Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken im Bezirk, insbesondere im Hinblick darauf, dass private Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechende Mittel nicht mehr frei erwerben und anwenden dürfen?
  5. Welche Unterstützung, Beratung oder ergänzenden Maßnahmen bietet das Bezirksamt Bergedorf privaten Eigentümerinnen und Eigentümern an, die mit der Bekämpfung von Rattenbefall organisatorisch oder finanziell überfordert sind, obwohl von ihren Grundstücken eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft ausgeht?
  6. In wie vielen Fällen seit 2024 haben Fachämter des Bezirksamtes Bergedorf ordnungs- oder gesundheitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Aufforderungen, Auflagen, Bußgelder oder andere Eingriffe) im Zusammenhang mit Rattenbefall oder vermüllten Grundstücken im Bezirk geprüft oder ergriffen?
  7. Welche präventiven Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt Bergedorf, um Rattenbefall in Wohngebieten, auf Spielplätzen und an bekannten Problemlagen im Bezirk frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, und wie werden dabei die begrenzten privaten Bekämpfungsmöglichkeiten durch die neuen Rodentizid-Regelungen berücksichtigt?
  8. Welche bezirklichen Maßnahmen, Konzepte oder Beschlüsse zur Bekämpfung von Rattenbefall in einzelnen Quartieren oder Straßenzügen existieren im Bezirk Bergedorf, etwa vergleichbare Maßnahmen wie in Drs. 23-1862, Hamburg-Mitte zur Bekämpfung von Rattenplagen?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Hamburg

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