20-1250

Rahmenbedingungen Oberbillwerder

Antrag

Sachverhalt

Antrag des BAbg. Kleszcz und SPD-Fraktion

der BAbg. Lühr und GRÜNE Fraktion

 

 

Planung und Bau eines neuen Stadtteils Oberbillwerder stellen eine große Herausforderung dar:

Der Stadtteil soll sich in die umgebende Natur- und Kulturlandschaft einfügen,

er soll in die vorhandene Infrastruktur eingebunden werden,

er soll ökologisch nachhaltig und zukunftsfähig gestaltet werden

und er soll eine hohe Lebensqualität bieten.

In Anknüpfung an die Ergebnisse der drei von der IBA GmbH veranstalteten Runden Tische zu Oberbillwerder möchten wir einigen Punkten Nachdruck verleihen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird nachdrücklich aufgefordert, sich bei der Entwicklung von Oberbillwerder für die Umsetzung folgender Eckpunkte einzusetzen:

 

1. Damit ein ausreichend breiter Naturkorridor zwischen dem neuen NSG Allermöher Wiesen und dem NSG Boberger Niederung nördlich der S-Bahn erhalten bleibt, wird dieser Teilbereich von der Entwicklung Oberbillwerders ausgenommen, wenn sichergestellt werden kann, dass das Baugebiet an anderer Stelle im gleichen quantitativen Umfang erweitert werden kann, damit die vorgesehene quantitative Flächenkulisse erhalten bleibt. Dafür werden die Grenzen des zu entwickelnden Gebiets modifiziert. Ziel ist es, dass die im Flächennutzungsplan ausgewiesene westliche Grenze zurückgenommen und begradigt wird.

 

2. Der Landschaftskorridor nördlich der S Bahn als wichtige Verbindung zwischen dem neuen NSG Allermöhe und dem NSG Boberger Niederung wird planungsrechtlich als Landschaftsschutzgebiet vor zukünftiger Bebauung geschützt.

Es muss eine Gesamtplanung für die Ausgleichsmaßnahmen geben.

 

3. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene strikte Trennung zwischen gewerblicher und Wohnnutzung entsprach den Vorstellungen der 70er Jahre und ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll diese strikte Trennung im Hinblick auf den neuen Stadtteil aufgeweicht werden.

 

4. Oberbillwerder befindet sich in einer Insellage und ist deshalb verkehrlich sehr schwer zu erschließen. Eine vierspurige verkehrliche Erschließung wird ausgeschlossen. Die Erschließungsplanung an das übergeordnete Straßennetz soll nicht vorrangig durch das dicht besiedelte Neuallermöhe erfolgen. Die Erschließungsplanung kann nach Osten und Nordosten erfolgen. Ferner muss kritisch begutachtet werden, ob und unter welchen Maßnahmen und in welchem Umfang sowie in welcher Trassenführungen eine Erschließungsplanung an das übergeordnete Straßennetz nach Westen umsetzbar ist. In jedem Fall sind dann Querungsbauwerke für Flora und Fauna für Straßen und Bahndämme vorzusehen.

 

5. Oberbillwerder soll als ein autoarmer Stadtteil entwickelt werden mit einem angestrebten Modal Split für Autos von etwa 20%. Dabei können auch komplett autofreie Quartiere und solche mit einem entsprechend höheren Autoanteil kombiniert werden. Ausreichende Angebote für Carsharing und das Stadtrad-System sollen vorgesehen werden. Eine Kfz-Stellplatzquote von 0,4 bis 0,6 wird angestrebt.

 

6. Für Oberbillwerder soll eine innovative und nachhaltige Bauweise angestrebt werden.

Diese Maßnahmen sind so zu organisieren, dass die hamburgweit bei Neubauvorhaben angestrebten durchschnittlichen Mietpreise eingehalten werden.

Angestrebt wird ein innovatives Energiekonzept mit einem lokalen Wärmenetz unter intelligenter Nutzung erneuerbarer Energien. Bei der Erarbeitung des Energiekonzeptes sollen die Ersatzbedarfe von alten BHKW der umliegenden Stadtteile (Neuallermöhe, Bergedorf West und Lohbrügge) in die Betrachtung einbezogen werden.

Es sollen auch Projekte umgesetzt werden, die einen möglichst hohen Anteil langlebiger, recycelbarer, ökologisch und gesundheitlich unbedenklicher Baumaterialien mit einem relevanten Anteil von Holzbauweise haben.

Für Oberbillwerder wird ein nachhaltiges Regenwassermanagement (RISA) in Verbindung mit Gründächern im Rahmen der Gründachstrategie vorgesehen.

 

7. Es wird eine flächeneffiziente verdichtete Bauweise des Quartiers angestrebt.

 

8. Es soll ein ausreichendes Angebot an Eigentum, auch für Baugemeinschaften, vorgesehen werden, beispielsweise im Geschosswohnungsbau, mit (Duplex-) Reihen- oder Einfamilienhäusern.

 

9. Der Stadtteil ist mit ausreichenden Grün- und Freiflächen innerhalb der Quartiere zu versehen, damit die Einwohner nicht ausschließlich auf die Naturräume der Umgebung angewiesen sind.

 

 

Anhänge

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