Radfahr- oder Schutzstreifen im Weidenbaumsweg III
Antrag des BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Die Ende Juli erstverschickte Erschließungsplanung für das Bebauungsplangebiet Bergedorf 113 sieht im Süden des Gebiets, nördlich der Kampbille, eine Abzweigung mit Linksabbiegespur (Planstraße C) und im Norden auf Höhe der Häuser Weidenbaumsweg 124 und 126 einen Minikreisel vor (Planstraße A). Dazwischen wird der Radverkehr auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt, so dass er sich vor dem Kreisel gut in den motorisierten Verkehr einfädeln kann. Diese Planung ist im Interesse der Flüssigkeit und der Sicherheit des Verkehrs sehr zu begrüßen.
Allerdings wird der Radverkehr nördlich des Kreisels wieder auf den existierenden baulichen Radweg geführt, obwohl in nur 200 Meter Entfernung ein weiterer Minikreisel folgt (Dusiplatz), vor dem erneut eine Ableitung auf die Fahrbahn erfolgt. Dieser mehrfache Wechsel der Verkehrsführung in kurzem Abstand beeinträchtigt die Sicherheit insbesondere des Radverkehrs erheblich. Er beeinträchtigt darüber hinaus den Verkehrsfluss und macht die Strecke für Radfahrerinnen und Radfahrer weniger attraktiv.
Im Interesse der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses wie auch der Förderung des klimaverträglichen Radverkehrs ist es deshalb dringend geboten, die für den Abschnitt vor dem Bebauungsplangebiet Bergedorf 113 geplante Verkehrsführung auch zwischen den beiden Kreiseln fortzusetzen. Laut einer Expertise der Firma ARGUS vom 18.01.2016 ist dies zweifelsfrei möglich.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.