Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau
Antrag der Abgeordneten Kleszcz und SPD-Fraktion,
Schindler und Grünen-Fraktion und
Jacobsen und FDP-Fraktion
Der Bezirk Bergedorf wächst um rund 2.000 Menschen pro Jahr. Deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, 800 neue Wohnungen im Jahr zu genehmigen, damit das Wohnen bezahlbar bleibt. Da Grund und Boden aber ein kostbares Gut sind, müssen wir verantwortlich damit umgehen. Das bedeutet, dass wir bei Bauvorhaben immer darauf achten müssen, dass sie qualitativ hochwertig, ökologisch und ökonomisch nachhaltig, effizient und ressourcenschonend ausgeführt werden. So können wir auch einen Beitrag dazu leisten, die Pariser Klimaziele zu erreichen. Zugleich müssen die entstehenden Wohnungen und Gewerbeimmobilien bezahlbar bleiben. Wir sind davon überzeugt, dass es kein Widerspruch ist, nachhaltig und trotzdem bezahlbar zu bauen.
Wir wollen deshalb für das Bauen im Bezirk Qualitätsstandards festlegen, die unsere Klimaschutzziele berücksichtigen. Denn wir sind nicht umsonst der erste Hamburger Bezirk gewesen, der sich ein eigenes integriertes Klimaschutzkonzept gegeben hat. Bei den einzuhaltenden Standards konzentrieren wir uns auf drei Aspekte.
Beim Klima- und Umweltschutz wollen wir insbesondere bei der Gestaltung von Dach- und Außenflächen hohe ökologische Qualität schaffen. Dazu gehört auch, für etwaig notwendige Baumfällungen mehr als nur Ersatz zu schaffen. Um die Mobilitätswende zu fördern, müssen Stellplätze für umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere Fahrräder, stationsgebundenes Carsharing sowie E-Fahrzeuge, zur Verfügung gestellt werden. Und schließlich brauchen wir mehr barrierefreie Wohnungen und Außenanlagen mit einer hohen Aufenthaltsqualität.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Folgende Vorgaben sind bei der Entwicklung von Wohnungsbauprojekten sowie bei der Entwicklung von Gewerbeprojekten umzusetzen, die über die Schaffung von neuem Planrecht gesichert werden müssen:
Klima- und Umweltschutz:
- KfW-55-Standards als Pflicht für Wohnungsbaubauentwicklungen.
- Unter Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes wird eine Richtlinie durch das Bezirksamt Bergedorf erstellt, die für die Aushandlung von städtebaulichen Verträgen bzw. Bebauungsplänen vorgibt, welche Eckdaten Neubauquartiere im Bezirk Bergedorf in Zukunft einhalten müssen.
- Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten sowie Flächen für Sondernutzungen (z.B. Nutzung durch Mieter-/Eigentümergemeinschaften), sind als Gründach zu gestalten und intensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.
- Soweit technisch möglich und sinnvoll, sind auf Dachflächen, mit Ausnahme der Bereiche mit technischen Aufbauten sowie der Bereich für die Spielplatzflächen und Aufenthaltsbereiche, Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen zu errichten.
- Die Gestaltung der Außenbereiche soll eine hohe ökologische Qualität und Quantität aufweisen. Alle Neupflanzungen sollen bevorzugt mit ökologisch hochwertigen heimischen Gehölzen erfolgen, die möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Lebensgrundlage dienen. In der Freiraumgestaltung sollen naturnahe Gärten berücksichtigt werden.
Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze entfernt werden müssen, sind diese im Verhältnis 1:1,5 durch vorzugsweise heimische Gehölze zu ersetzen (für jeden gefällten Baum 1,5 neue großkronige Laubbäume).
- Bei Quartiersentwicklungen sind quartiersbezogene Energiekonzepte zu erstellen und umzusetzen.
- Die Außenbeleuchtungen erfolgen insektenfreundlich.
- Zufahrten und Wege sind, soweit dies verkehrstechnisch sinnvoll ist (Feuerwehraufstellflächen, Radwege), in einem wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.
- Die Niederschlagsentwässerung ist möglichst naturnah und dezentral in geeigneten Versickerungsanlagen z.B. Mulden durchzuführen.
- Vorhabenträger sollen dazu animiert werden, nachhaltige Dämmstoffe zu verwenden
Mobilität:
- 10% der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für e-Bikes ausgestattet, weitere 10% der Stellplätze dafür vorbereitet.
- Bei Projekten mit mehr als 50 Wohneinheiten werden 10% mehr Fahrradstellplätze, als durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert, umgesetzt. Dabei muss mindestens ein Stellplatz pro Wohnung barrierefrei (d.h. über eine Rampe oder einen Aufzug) in verschlossenen Räumen geschaffen werden können. Zusätzlich sind 5 Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger umzusetzen. Die Fahrradstellplätze sind durch entsprechende Markierungen deutlich zu kennzeichnen.
- 10% der PKW-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet, weitere 10% der Stellplätze dafür vorbereitet.
- Bei Projekten mit mehr als 300 Wohneinheiten werden Flächen für eine Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens zwei Fahrzeugen zur Verfügung gestellt, wobei das Carsharingangebot zahlungspflichtig für die Mieter/Eigentümer sein soll.
Barrierefreiheit und Außenanlagen:
- Bei Projekten mit mehr als 150 Wohneinheiten sollen Vorhabenträger mehr barrierefreie Wohnungen entwickeln, als im Sinne der HBauO gefordert sind.
- Kinderspielflächen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ mit hochwertigen Geräten auszustatten.
- Die Außenanlagen sind gemeinschaftsfördernd, z.B. durch Sitzgruppen und Tische, zu gestalten.
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