20-1502

Postwohnungen sind von Nutzen

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Wohnen ist ein wichtiger Armutsantreiber auch in Hamburg geworden. Die Mieten sind im Bundesvergleich ohnehin sehr hoch. Verschärft wird diese Situation durch zum Teil deutlich überhöhte Mietpreise, so dass sich immer weniger Menschen eine Mietwohnung leisten können. Auf dem Markt gibt es nur ein geringes Angebot an erschwinglichen Wohnungen. Menschen mit einem geringen Einkommen erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung oder erhalten bei bestimmten Notlagen einen sogenannten Dringlichkeitsschein. Diese Bescheinigungen führen wegen des Mangels an Sozialwohnungen nur selten zum Erfolg. Die Stadt Hamburg wächst kontinuierlich, ca. 23.000 Neuhamburger/innen suchen jedes Jahr eine Wohnung, so dass der Mangel an erschwinglichem Wohnraum weiter zunehmen wird.

 

Seit 2014 stehen die ehemaligen Postbetriebswohnungen am Ladenbeker Furtweg und die ehemaligen Postbetriebswohnungen vom Eckgrundstück Dünenweg leer. Die Post will bis voraussichtlich 2025 lediglich die Kellerräume nutzen.

 

Wir halten es in diesen Zeiten des akuten Wohnraummangels für nicht akzeptabel, Wohnungen wie die ehemaligen Postbetriebswohnungen leer stehen zu lassen. Nach wie vor ist die Bundesrepublik Deutschland zu 14,5 Prozent Anteilseigner der Deutschen Telekom. Außerdem hält die staatliche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 17,4 Prozent.

 

Auch heute gilt noch Artikel 14, Absatz 2: „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die Deutsche Telekom kann, wenn sie denn will, die Wohnungen einer befristeten Sondernutzung bis 2025 zu führen. Das Bezirksamt Bergedorf bzw. das Wohnungsamt kann Menschen mit einem Dringlichkeitsschein für diese Wohnungen ausstatten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, Gespräche mit der Deutschen Telekom zu führen, um eine Sondernutzung der ehemaligen Postbediensteten Wohnungen zu ermöglichen.

 

2. Das Sondernutzungsrecht sollte für Menschen gelten, die sich gegenwärtig in einer Notlage befinden und auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keine Wohnung finden können.

 

 

Anhänge

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