20-1330

Portalpraxis in Bergedorf - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

Der BAbg. Kotzbau - SPD-Fraktion

BAbg. Schumacher, Wessling – CDU-Fraktion

BAbg. Krönker – Grüne Fraktion

 

Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Bezirksversammlung mit dem Problem fehlender Fachärztinnen und Fachärzten im Bezirk. Insbesondere im letzten Jahr thematisierte der Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration (SGI) den Mangel fachärztlicher Versorgung in der Frauenheilkunde, der Augenheilkunde sowie der Orthopädie. Dadurch entstehen für die Bergedorfer Bevölkerung lange Wartezeiten oder weite Anfahrtswege in andere Bezirke. Viele Bergedorfer Fachärztinnen und Fachärzte sind so ausgelastet, dass sie quartalsweise keine neuen Patientinnen und Patienten annehmen. Der Bezirk Bergedorf ist in den letzten Jahrzehnten gewachsen, zuletzt durch die Wohnsiedlung Gleisdreieck und auch durch den Zuzug in die Vier- und Marschlande. Entsprechend hat sich der Bedarf an allgemeinmedizinischer und fachärztlicher Versorgung vergrößert.

 

Auf Hamburg bezogen ist die Anzahl der vorhandenen Fachärztinnen und Fachärzte wahrscheinlich ausreichend. Allerdings hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg bislang alle Anfragen hinsichtlich einer Regulierung mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung auf die Bezirke abgeblockt. Dass es auch anders geht, zeigt die KV Berlin, die vergleichbare Probleme sehr erfolgreich angeht.

 

Die Bevölkerung in den Vier- und Marschlanden befürchtet in naher Zukunft eine eklatante allgemeinmedizinische Unterversorgung. Einige Ärztinnen und Ärzte erreichen in nächster Zeit das Rentenalter und es besteht die große Sorge, dass die Arztsitze in die Hamburger City abwandern und in den Vier- und Marschlanden entsprechend allgemeinmedizinische Praxen fehlen werden.

 

Viele Patientinnen und Patienten suchen in ihrer Not die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser auf, insbesondere die des Bethesda-Krankenhauses (BKB). Ungefähr zwei Drittel dieser Patientinnen und Patienten werden nach ambulanter Behandlung wieder entlassen. Sie hätten also eigentlich in einer niedergelassenen ärztlichen Praxis versorgt werden können. Die Notfallambulanz des BKB gerät so an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein möglicher Ausweg aus diesem Dilemma wäre die Ansiedlung einer sogenannten Portalpraxis am BKB. Auch hier könnte die KV Berlin Vorbild sein.

 

Dem BKB wurde von der KV Hamburg eine solche Praxis in Aussicht gestellt, wenn ein Probelauf in Harburg erfolgreich sei. Obwohl dieser noch nicht beendet ist, hat die KV Hamburg jetzt kurzfristig beschlossen, sich an der Portalpraxis am St. Adolf-Stift in Reinbek zu beteiligen. Somit bliebe das BKB also unberücksichtigt, was mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre:

-          Viele Bergedorferinnen und Bergedorfer werden auch weiterhin die BKB-Notfallaufnahme aufsuchen und nicht nach Reinbek fahren, so dass sich die Situation am BKB kaum entspannen wird.

-          Andererseits gehen die Patientinnen und Patienten, die doch nach Reinbek gehen und dann stationär behandelt werden müssen, dem BKB verloren.

 

Die vielfältigen Aktivitäten des SGI zur a) Bekämpfung der fachärztlichen Mangelversorgung, b) der Unterstützung eines Sonderbedarfes für eine frauenärztliche Praxis in Neuallermöhe und schließlich c) der Unterstützung der Einrichtung einer Portalpraxis am BKB sind sämtlich erfolglos geblieben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter und der Vorsitzende der Bezirksversammlung Bergedorf werden aufgefordert, sich dieser Probleme anzunehmen und mit allen relevanten Institutionen Verhandlungen aufzunehmen, um eine für Bergedorf akzeptable Lösung, nämlich eine Portalpraxis am Bethesda-Krankenhaus, zu erreichen.

 

  1. Dem Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration wird bis Ende 2017 über die Ergebnisse der Verhandlungen berichtet.

 

 

 

Anhänge

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