20-1484

Planfeststellungsverfahren: 8-streifige Erweiterung der A7 südlich des Elbtunnels Hochstraße Elbmarsch hier: Zuordnung der Kompensationsmaßnahme 4.3E Kirchwerder Wiesen

Mitteilung

Sachverhalt

 

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) befasst sich mit der 8-streifigen Erweiterung der A 7 südlich des Elbtunnels Hamburg im Bereich der Hochstraße Elbmarsch (Brückenbauwerk K20).

 

Der Planungsbereich zur verkehrlichen Erweiterung betrifft die Bezirke Mitte und Harburg.

 

Aus dem Vorhaben gehen trotz starker baulicher Vorbelastung und naturschutzfachlicher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unvermeidbare Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft hervor, die erheblich und demzufolge ausgleichs- bzw. ersatzpflichtig sind. Neben verschiedenen Vermeidungsmaßnahmen sind daher zum Ausgleich eingriffsnah eine Beseitigung von naturfernen Graben-Teilabschnitten auf einer Strecke von 250 m sowie ein Rückbau von Wegeabschnitten und Entwässerungsrinnen auf einer Fläche von insgesamt 0,06 ha und weiterhin Begrünungsmaßnahmen (z.T. mit Ausgleichsfunktion: 16 Einzelbäume und 1,1 ha Gras-Krautflur mit Gehölzen) beabsichtigt. Für die Fällung von 315 (z. T. älteren) Bäumen ist eine Ersatzgeldzahlung vorgesehen.

 

Ersatzmaßnahmen zur naturschutzrechtlichen Kompensation werden im Bezirk Bergedorf vorgesehen. Es handelt sich nach Auskunft des Sondervermögens für Naturschutz und Landschaftspflege um bereits baulich realisierte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft im Rahmen einer Flächenpoolmaßnahme.

 

Im Naturschutzgebiet „Kirchwerder Wiesen“ (Flurstücke 1059, 4797 und 4858 der Gemarkung Kirchwerder, zusammen 4,7 ha groß) ist eine „konventionelle“ Weide mit Beet-Graben-Relief als Feuchtgrünland mit Gräben und einem Teich hergestellt bzw. entwickelt worden. Sie ist Teilmaßnahme einer insgesamt ca. 47 ha großen zusammenhängenden Maßnahmenfläche, die überwiegend dem Ausgleich der Schlickdeponie Feldhofe dient. Eine gezielte Wassersteuerung über steuerbare Drehkippwehre für die Maßnahmenfläche unabhängig von Ihrer Umgebung sowie der Ertüchtigung bzw. Ausbau von Gräben und einem Teich mit Flachwasserzone sind Teil der 4,7 ha großen Teilmaßnahme. Die Vernässung der Flächen ist ein ausschlaggebender Faktor, um eine höchstmöglich anrechenbare Aufwertung zu erreichen.

 

Diese realisierte Teilmaßnahme wird dem Eingriff der A7-Erweiterung zugeordnet und steht im Flächenpool für keine anderen Eingriffe mehr zur Verfügung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Umweltausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

  • Lageplan A7-Planungsabschnitt
  • Auszug Landschaftspflegerischer Begleitplan:
    • Maßnahmenplan Blatt 07, Stand 01.09.2017 (16.10.2017)
    • Maßnahmenblatt 4.3E, Stand 11.10.2017
    • Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich, Stand 11.10.2017