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Pandemiesituation an den Bergedorfer Schulen - Abstandsregelung in Schulbussen - Wechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen

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09.11.2020
Sachverhalt

 

 

Die BSB nimmt zu den Fragen des Ausschusses für Sport und Bildung der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

 

Allgemeines zur Pandemiesituation an Hamburger Schulen

 

Die vergangenen Monate waren für die Familien sowie die Kinder und Jugendlichen mit großen Belastungen verbunden. Denn das Lernen zu Hause unterscheidet sich erheblich vom Lernen in der Schule. Um erfolgreich zu Hause zu lernen, brauchen Kinder und Jugendliche einen eigenen, geschützten Arbeitsplatz, am besten ein eigenes Kinder- oder Jugendzimmer. Zudem brauchen sie eine gute digitale Ausstattung mit schnellem Internet, E-Mail-Adresse und einem funktionstüchtigen Computer. Und natürlich brauchen Kinder und Jugendliche zu Hause Unterstützung durch Erwachsene, die bei kniffligen Fragen beraten können und zur Konzentration und Aufmerksamkeit anhalten. Denn der Fernunterricht ist nur erfolgreich, wenn Kinder und Jugendliche gelernt haben, lange Zeit allein konzentriert und ablenkungsfrei zu arbeiten.

 

Der Schulbehörde ist bekannt, dass diese Voraussetzungen bei vielen Kindern und Jugendlichen nicht gegeben sind. Sie haben oft kein eigenes Kinder- oder Jugendzimmer, keinen Arbeitsplatz, wohnen in beengten Wohnungen und kümmern sich zu Hause oft mit um ihre Geschwister. In 26 Prozent aller Hamburger Familien wird zu Hause nicht Deutsch gesprochen. Sehr oft fehlen Internetanschluss sowie Laptops oder Tablets. Und auch in bildungsnahen Elternhäusern mit großgigen Wohnverhältnissen klagen Eltern über die enormen Belastungen, die das Lernen zu Hause für ihre Kinder und die gesamte Familie bedeutet.

 

Wegen des mehrmonatigen Unterrichtsausfalls ist deshalb zu befürchten, dass das Lernen zu Hause aufgrund der zahlreichen Probleme bei vielen Kindern und Jugendlichen zu größeren Lernrückständen geführt hat. Die soziale Schere, die es auch in der Bildung gibt, wird durch den Fernunterricht erheblich verstärkt. Führende Virologen und Wissenschaftler weisen zudem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche auch in ihrer sozialen und psychischen Entwicklung Schaden nehmen, wenn sie sich nicht regelmäßig mit Gleichaltrigen austauschen können und von ausgebildeten Pädagogen in ihrer Entwicklung gefördert werden.

 

Es ist die Aufgabe der Politik, der Wissenschaft und der Gesellschaft, zwischen den verschiedenen Bedürfnissen und Gefahren klug abzuwägen. Das Recht auf eine körperlich gesunde Entwicklung muss abgewogen werden mit dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine seelisch und geistig gesunde Entwicklung, dem Recht auf optimale Förderung ihrer Bildung sowie ihrer sozialen, psychischen Entwicklung.

 

Bei diesem Abwägungsprozess hat sich die Hamburger Schulbehörde sehr eng mit zahlreichen Experten aus Medizin und Wissenschaft abgestimmt. Dazu zählen unter anderem Prof. Dr. med. Martin Exner und Dr. med. Peter Walger von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Dr. med. Thomas Fischbach, der Präsident des Berufsbverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Prof. Dr. med. Johannes Hübner, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie und Prof. Dr. med. Jonas Schmidt-Chanasit, vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Zudem wurden die Sprecher der Hamburger Schulleitungen in den Prozess einbezogen, um auch die praktischen Aspekte des Schulbetriebs sorgfältig zu berücksichtigen. Unsere Entscheidungen über die Ausgestaltung des künftigen Schulbetriebes basieren auf dem Votum dieser medizinischen und pädagogischen Experten.

 

Die Mediziner und wissenschaftlichen Experten führen an, dass in dem notwendigen Abwägungsprozess immer auch die aktuelle Entwicklung der Pandemie zu berücksichtigen ist. In Hamburg ist dank zahlreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen die Zahl der Neuinfektionen mit Corvid-19 anhaltend niedrig. Von dem für erneute Einschränkungen notwendigen Grenzwert von 50 Infektionen pro Woche auf 100.000 Einwohnern ist Hamburg weit entfernt, trotz eines Anstiegs der Infektionen durch die Urlaubsrückkehrer. Erst bei Infektionszahlen ab 25 sprechen die Experten von mittleren Infektionslagen und raten zu einer schrittweisen Verschärfung der Schutzmaßnahmen.

 

Bei der Abwägung muss auch berücksichtigt werden, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen anders verläuft als bei Erwachsenen. Sehr viele verschiedene wissenschaftliche Studien legen nahe, dass sich Kinder und Jugendliche deutlich seltener infizieren als Erwachsene. Das zeigen auch die Infektionszahlen in Hamburg: Kinder und auch Jugendliche sind seltener von der Krankheit betroffen. Lediglich 8,5 % der infizierten Personen sind 19 Jahre alt oder jünger.

 

Zudem ist der Krankheitsverlauf bei Kindern und Jugendlichen wesentlich ungefährlicher als bei Erwachsenen. Bei ihnen kommt es fast nie zu einem schweren Krankheitsverlauf, in der Regel zeigen Kinder und auch Jugendliche nicht einmal Symptome. Zudem weisen viele Studien darauf hin, dass Kinder und Jugendliche die Krankheit offenbar seltener auf andere übertragen als Erwachsene. Beispiele für solche Studien listen die Autoren von namhaften medizinischen Gesellschaften in ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2020 auf, u. a. der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie.

 

Selbstverständlich ist der Schulbehörde bekannt, dass sich die Wissenschaftler nicht durchgängig einig sind. Deswegen werden in Bezug auf die Maßnahmen auch Studien evaluiert, die zu abweichenden Ergebnisse kommen. Im Ergebnis kamen die wissenschaftlichen Analysen in ihrer großen Mehrheit jedoch zu der Schlussfolgerung, dass Kinder und Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen eine deutlich untergeordnete Rolle in der Verbreitung des Virus einnehmen und somit eine Wiederaufnahme des Schulbesuchs unter Einhaltung vieler Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.

 

Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass es in der durchgehend bestehenden Notbetreuung und auch nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten vor den Schulferien nicht zu erhöhten Infektionszahlen gekommen ist. Die sogenannten Hotspots für Corona-Infektionen waren fleischverarbeitende Betriebe, Wohnunterkünfte oder Gottesdienste. Nach den Sommerferien wurden Infektionen vor allem bei Reiserückkehrern festgestellt. Aktuell steigt die Zahl der Infektionen in der Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen, hier scheinen Freizeitgestaltung und Feiern die Risikofaktoren zu sein. Auch nach dem Start in das neue Schuljahr im Regelbetrieb sind Schulen nicht im Fokus des Infektionsgeschehens.

 

Vor dem dargestellten Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Hinweise aus der Wissenschaft haben sich alle Bundesländer deshalb für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts entschieden. Einige Bundesländer mit sehr späten Sommerferien sind sogar schon vor den Ferien zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Grundlage sind die einstimmig verabschiedeten Empfehlungen und Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin sowie der Kultusministerkonferenz.

 

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt ohne Einschränkung die Schulpflicht. Die Schulpflicht umfasst die lückenlose Teilnahme am Präsenzunterricht (Präsenzpflicht).

Schülerinnen und Schüler, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden, können auf Wunsch der Sorgeberechtigten zunächst im Distanzunterricht beschult werden. Dieses gilt auch für gesunde Schülerinnen und Schüler, die in häuslicher Gemeinschaft mit Personen mit besonderen Gesundheitsrisiken leben. Die Schulen erarbeiten für diese Fälle individuelle Unterrichts- und Betreuungsangebote.

 

Alle Beschäftigten der Schule sind grundsätzlich zur Aufnahme ihrer üblichen Tätigkeit vor Ort an Schule verpflichtet. Um die Schulbeschäftigten zu schützen, hat die Behörde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden vor den Sommerferien für das schulische Personal jeweils vier Alltagsmasken zur Verfügung gestellt. Zum neuen Schuljahr wurden 30.000 transparente Visiere sowie 30.000 FFP2-Masken bestellt und verteilt.

 

Allerdings wird es keineswegs einen normalen Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie geben. Vielmehr müssen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie alle weiteren Beschäftigten der Schule umfangreiche Hygieneregeln einhalten, die mit klaren Beschränkungen und Verhaltensregeln dem Infektionsschutz Rechnung tragen. Der Schutz der Schulbeteiligten und auch Familien war bei der Erarbeitung ein wichtiges Element.

 

Wer eine Schule betritt, der muss grundsätzlich die umfangreichen Hygieneregeln einhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Mindestabstand wahren. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten ebenso wie für schulfremde Personen und Eltern.

 

Von dieser generellen Regel sind lediglich die Grundschülerinnen und Grundschüler in Bezug auf die Masken- und Abstandspflicht befreit, weil sie nachweislich von der Pandemie kaum betroffen sind, die Regeln nur schwer einhalten und zudem die Maske nicht fachgerecht verwenden können.

 

Wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum ihren Platz einnehmen und der Unterricht beginnt, ist für die Unterrichtszeit in den entsprechenden Räumen die Masken- und Abstandspflicht aufgehoben. Diese Ausnahme ist die Voraussetzung dafür, dass wieder der Regel-Unterricht in Klassenstärke stattfinden kann und die Schülerinnen und Schüler einen vollständigen Stundenplan ohne Fernunterricht zu Hause haben.

 

Dennoch gibt es für den Unterricht in der Schule ebenfalls eine Reihe von Einschränkungen. So müssen beim Musizieren im Musikunterricht auch innerhalb der Klassengemeinschaft große Abstände eingehalten werden, im Sportunterricht sind Sportarten mit Körperkontakt nicht zulässig, und auch in den Schulfächern „Theater“ und „Schwimmen“ gibt es eine Reihe von Beschränkungen und Auflagen.

 

Durch regelmäßige Stoßlüftungen nach jeder Unterrichtstunde – in engen Klassenräumen zusätzlich auch während der Stunde – wird der Infektionsgefahr durch Aerosole Rechnung getragen. Mit fest vorgeschriebenen Wegen in den Fluren und Außenanlagen und einer Aufteilung der Schulhof- und Pausenflächen für die einzelnen Klassenstufen organisiert die Schule den Schulbetrieb so, dass sich die Kinder und Jugendlichen möglichst wenig begegnen.

 

Einzügige Grundschulen oder Schulen mit jahrgangs-übergreifendem Lernen können anstelle der Jahrgangsstufe mit Genehmigung der Schulaufsicht auch andere Kohorten festlegen. Sie sollten eine Größenordnung von maximal 120 Schülerinnen und Schüler nicht überschreiten. Schulen, die eine Vierzügigkeit überschreiten, prüfen die Möglichkeit, die Jahrgangsstufe für die klassenübergreifenden Angebote in zwei Organisationseinheiten zu teilen, um die Größe der Kohorte zu begrenzen.

 

Auch im Ganztag gilt, dass Schülerinnen und Schüler aus einem Jahrgang bzw. einer Kohorte untereinander keinen Abstand einhalten müssen, Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Jahrgangsstufen bzw. verschiedenen Kohorten dagegen den Abstand wahren müssen. Deshalb lassen sich Einschränkungen einzelner Angebote nicht vermeiden. Allerdings sind in begrenztem Umfang Ausnahmen möglich. Bei besonders geringer Beteiligung in der Randbetreuung können im Rahmen von Ausnahmeregelungen auch Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen in einer Gruppe betreut werden.

 

Die Angebote sollen wie bisher möglichst umfassend Spiel, Spaß und Bewegung sowie soziale Kontakte und eine ganzheitliche Bildung miteinander verbinden. Gemeinsam mit den Anbietern der Freien Kinder- und Jugendhilfe (GBS-Angebote) und den Schulen (GTS-Angebote) wird somit für alle Eltern und Kinder, die dieses wünschen, ein reguläres und attraktives Ganztagsbetreuungsangebot und eine Betreuung von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie in den Randzeiten von 06:00 bis 8:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr sichergestellt.

 

Mit dem Ziel, nach den Sommerferien den Unterricht nach Stundentafel ausnahmslos in jeder Woche und für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, können bis zu den Herbstferien pädagogische Jahreskonferenzen, Theatertage, schuleigene Projektwochen, Schul- oder Musikprojekte und ähnliche schulische Veranstaltungen nur dann sattfinden, wenn sie nicht zu Lasten des Präsenzunterrichts nach Stundentafel gehen. Die schulischen Aktivitäten und Planungen sind deshalb entsprechend anzupassen. Klassenreisen sind bis zum Ende der Herbstferien weiterhin untersagt. Abweichend davon finden die betrieblichen Praktika statt. Ausnahmen sind möglich, jedoch mit den Schulaufsichten abzustimmen.

 

Zur Verbesserung des Fernunterrichts wurde die digitale Infrastruktur in den letzten Monaten deutlich ausgebaut. Für alle Schülerinnen und Schülern, die über kein mobiles Endgerät verfügen, wurden 39.000 zusätzliche Laptops und Tablets durch die Schulbehörde beschafft. Zudem wurde eine IT-basierte Fernlernumgebung aufgebaut, die es den Schulbeteiligten ermöglicht, auch außerhalb der Schule zu lernen und Unterricht zu gestalten. Auch hier ist Hamburg im bundesweiten Vergleich führend.

 

Und natürlich achtet die Schule im Zusammenspiel mit den Eltern darauf, dass die Kinder und Jugendlichen die Hygieneregeln lernen und einhalten. Ergänzend zu den üblichen Reinigungsintervallen wird künftig erstmals jeder einzelnen Schule eine eigene, ständig verfügbare Reinigungskraft für Ad-Hoc-Maßnahmen zugewiesen.

 

Weitere Regeln betreffen den Zugang zur Schule: Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten, die keinen negativen Test vorweisen können und noch nicht in Quarantäne waren, werden umgehend nach Hause geschickt und dürfen die Schule vorerst nicht betreten.

 

Die Bergedorfer Schulen haben die mit den besonderen Bedingungen der Pandemie-Situation verbundenen Herausforderungen mit großem Engagement angenommen und schulspezifische Lösungen gefunden. Unter Einbeziehung diagnostischer Verfahren gestalten die Lehrkräfte mit hohem Einsatz individuelle Unterrichtsszenarien, um gegebenenfalls bestehende Rückstände aufzuholen.

 

Es besteht zudem ein sehr intensiver Austausch unter den Schulleitungen aller Regelschulen in Bergedorf sowie mit den zuständigen Schulaufsichten, z. B. in Fragen des Infektionsgeschehens, der Schulorganisationen und zu Schüler-Einzelfällen. Im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes wurden inzwischen Hunderte von digitalen Endgeräten an die Bergedorfer Schulen ausgeliefert. Die Schulen sind nunmehr aufgefordert, schuleigene Konzepte zum Einsatz der Geräte zu erarbeiten.

 

Hamburg hat sich für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sehr sorgfältig und verantwortungsvoll vorbereitet. Selbstverständlich wird das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachtet.

 

Mit Stand 23. September 2020 sind an den Hamburger Schulen in den letzten zehn Tagen Infektionen von 74 Schülerinnen und Schülern, neun Lehrkräften und elf weiteren Personen des schulischen Personals verzeichnet worden.

Werden diese Infektionszahlen an Schulen in Relation zu der Gesamtschülerzahl von knapp 256.000 Schülerinnen und Schülern sowie knapp 24.000 Schulbeschäftigten gesetzt, lässt sich konstatieren, dass die an Schulen getroffenen Maßnahmen und das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie des schulischen Personals in der Prävention Wirkung zeigen.

 

Da auch die für Bildung zuständige Behörde nicht vorher sehen kann, ob es trotz der in Hamburg erfreulichen Entwicklung nicht auszuschließen ist, dass bei einer dramatischen Veränderung der Lage der Präsenzunterricht wieder eingeschränkt werden muss, hat sie Pläne erarbeitet, wie bei einem hoffentlich nicht zu erwartenden Anstieg der Infektionszahlen der Schulbetrieb gestaltet werden kann.

 

 

 Wie sieht die Situation in den Schulbussen im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregelungen aus und welche Maßnahmen ergreift die BSB, um hier Zustände zu erreichen, in denen die Einhaltung der Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung gewährleistet werden kann?

 

Mit der Aufnahme des Regelbetriebs der Schulen nutzen wieder mehr Personen die von der BSB beauftragte Schüler- und Behindertenbeförderung. Das Abstandsgebot von 1,5 Meter kann in den Fahrzeugen und an den Haltepunkten wie in allen anderen Bereichen des ÖPNV häufig nicht mehr eingehalten werden.

 

Vor diesem Hintergrund gilt für die Nutzerinnen und Nutzer der Behinderten- und Schülerbeförderung die Maskenpflicht nach § 8 in Verbindung mit § 12 der Hamburgischen SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung. Hiervon ausgenommen sind Fahrgäste

-          bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres bzw.

-          die glaubhaft machen können, dass Ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

 

Zudem besteht diese Maskenpflicht auch für das Fahr- und Begleitpersonal, soweit in den Fahrzeugen keine andere Vorrichtung zur Verhinderung einer Tröpfcheninfektion vorhanden ist 12 Eindämmungsverordnung).

 

Darüber hinaus sind die beauftragten Fahrunternehmen gehalten, die Kontaktflächen in den Fahrzeugen der Behinderten- und Schülerbeförderung im Inneren regelmäßig und zwar in kürzeren Abständen als gewohnt zu reinigen und die Fahrzeuge im Anschluss an jede Fahrt zu durchften.

 

Ferner gilt ein Betretungsverbot für Fahrgäste

-          mit einer akuten Atemwegserkrankung bzw.

-          r die eine Quarantäne behördlich angeordnet ist

 

Über die o.g. Regelungen sollen die Fahrunternehmen durch bildliche Hinweise informieren und diese von außen gut sichtbar an die Fahrzeuge aushängen.

 

 Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Grundschule auf die weiterführende Schule gewechselt haben.

 

Die erfragten Daten liegen der BSB noch nicht vor. Sie werden in der Schuljahresstatistik 2020 im September erhoben und stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung. Nach derzeitigem Planungsstand werden sie im Februar 2021 veröffentlicht.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine