Öffentliche Toiletten in den Mobility Hubs in Oberbillwerder
Drs. 21-1729
Das Bezirksamt wird gebeten, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass bei den Planungen und zukünftigen Wettbewerbsverfahren für die Mobility Hubs in Oberbillwerder die Einrichtung von barrierefreien und behindertengerechten öffentlichen Toiletten in allen Hubs ein verpflichtender Baustein ist. Dazu gehört auch, dass die Kosten für den Betrieb, eine stetige Reinigung und Instandhaltung gesichert werden. In einem zentralen Mobility Hub soll zudem die Einrichtung einer Toilette für schwerstbehinderte Menschen („Changing Places“) erfolgen.
die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt mit Schreiben vom 26.06.2023 zum o.g. Beschluss Drs. 21-1729 wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme der BSW berücksichtigt eine inhaltliche Vorbereitung der IBA Hamburg GmbH (IBA) vom 25.05.2023.
Oberbillwerder wird entsprechend des Masterplans als autoarmer Stadtteil konzipiert, sodass eine Anordnung der Stellplätze in Mobility Hubs geplant ist. Die Mobility Hubs sind über den gesamten Stadtteil verteilt und sehen neben Stellplätzen auch quartiersbezogene Nutzungen vor.
Das Bebauungsplanverfahren zum Projekt Oberbillwerder ist noch nicht abgeschlossen. Entsprechend des derzeitigen Planungsstandes befindet sich die Konzeption der Mobility Hubs, inklusive Anordnung der einzelnen Nutzungen, in Abstimmung.
Die Einrichtung von öffentlichen Toiletten an zentralen Orten im Stadtteil Oberbillwerder wird grundsätzlich befürwortet. Die Anzahl und Verräumlichung wurde jedoch bislang nicht qualitativ bewertet. Zu berücksichtigen ist, dass die Investition als auch der Betrieb erhöhte Anforderungen an die Vorhaben stellen. Die Forderung nach öffentlichen Toiletten in allen Mobility Hubs ist nach erster Einschätzung sehr hoch und möglicherweise nicht allen Nutzungs- und Lagequalitäten entsprechend. Unter Umständen kommen auch andere Gebäude neben den Mobility Hubs in Frage. Die Unterbringung einer öffentlichen Toilette im Mobility Hub 7, der als erstes errichtet werden soll, wird in der Ausarbeitung der Leistungsphase drei nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bewertet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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