Öffentliche Beteiligung zur Entwicklungsperspektive Moorfleet
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3
Antrag
der BAbg. Potthast, Brodbeck und Fraktion der GRÜNEN
Für Moorfleet liegen seit 2021 mit den Entwicklungsperspektiven Blaues Moorfleet und Grünes Moorfleet Ergebnisse aus der damaligen Stadtwerkstatt Moorfleet vor. Nach der Erarbeitung und der anschließenden Online Beteiligung sind einzelne Themen weiter vertieft worden, etwa Fragen der Erschließung und der verkehrlichen Auswirkungen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen seit 2021 spürbar weiterentwickelt. Dazu gehören aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im Umfeld des Schlickbergs Feldhofe sowie die besondere Lage an ökologisch sensiblen Bereichen, insbesondere am Naturschutzgebiet Holzhafen und angrenzenden Schutzräumen. Der Holzhafen ist Naturschutzgebiet und zugleich EU Vogelschutzgebiet.
Der Beratungsbedarf ist zudem offenkundig geworden im Rahmen der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft am 12.01.2026 im Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 23/1545. Die dortige Befassung hat deutlich gemacht, dass zentrale Fragen zur Aktualität der Varianten, zu den Rahmenbedingungen und zu möglichen Zielkonflikten erneut transparent eingeordnet und öffentlich diskutiert werden müssen.
Zudem zeichnen sich weitere infrastrukturelle Veränderungen ab, die für die Entwicklungsperspektive Moorfleet relevant sind, insbesondere der bevorstehende Austausch der Norderelbbrücke mit der perspektivischen Verbesserung der Radverbindung in Richtung Wilhelmsburg.
Gerade weil die Konzepte langfristige Weichenstellungen für Flächennutzung, Freiraum, Wasser, Naturschutz und Verkehr enthalten, ist es bezirkspolitisch geboten, nach einigen Jahren erneut öffentlich zu beraten, ob die enthaltenen Maßnahmen weiterhin zeitgemäß sind und wo Anpassungsbedarfe bestehen. Bezirkspolitisch ist es daher geboten, einen Aktualitätscheck der bestehenden Varianten durchzuführen. Ziel ist die transparente Überprüfung der Entwicklungskonzepte, damit das weitere Vorgehen nachvollziehbar bleibt, fachlich belastbar ist und Akzeptanz schafft.
Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt nach § 19 Absatz 2 BezVG, die Bezirksamtsleitung zu beauftragen:
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.