Öffentliche Ausschreibung der Bezirksamtsleitung
Antrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich, Wegner und Fraktion der CDU
Wie am 28. Mai 2021 bekannt wurde, wird Bezirksamtsleiter Arne Dornquast als Senatsdirektor in die Sozialbehörde in die Funktion des Amtsleiters des Amtes für Arbeit und Integration wechseln. Die Stelle der Bezirksamtsleitung wird durch diesen Wechsel vakant und sollte zeitnah nachbesetzt werden. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz ist die Stelle vom Senat öffentlich auszuschreiben. Da dieses Vorgehen in Bergedorf gute Tradition ist, soll wieder so vorgegangen werden. Die Ausschreibung trägt als qualitätssichernde Maßnahme entscheidend dazu bei, dass die hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen an eine Bezirksamtsleitung von den Kandidatinnen und Kandidaten auch mitgebracht werden. Von der hilfsweise bestehenden Möglichkeit, auf eine Ausschreibung durch Mehrheitsbeschluss der Bezirksversammlung zu verzichten, soll abgesehen werden. Die für die Bezirke zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sollte die Ausschreibung zeitnah auf den Weg bringen.
Ausdrücklich sollte in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass Voraussetzung die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Qualifikation ist. Aufgrund der Hamburger Verwaltungsstruktur als Einheitsgemeinde wird besonderer Wert auf Bereitschaft und Fähigkeit gelegt, die Interessen des Bezirks Bergedorf zu vertreten und zwischen Bezirksinteressen und den Belangen der Gesamtstadt einen Ausgleich herzustellen.
Wünschenswert sind umfangreiche Erfahrungen in der Leitung von Betriebs- oder Verwaltungseinheiten, möglichst auch in der Führung größerer Personalkörper. Erwartet werden Konfliktlösungskompetenz, Durchsetzungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Kontaktfreudigkeit im Umgang mit Menschen sowie soziale und politische Sensibilität und Erfahrungen im Umgang mit der Presse.
An der Auswahl werden die Fraktionen der Bezirksversammlung Bergedorf beteiligt. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die in die nähere Wahl kommen, wird erwartet, dass sie sich bei den Fraktionen persönlich vorstellen und ggf. an einer öffentlichen Vorstellung teilnehmen. Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt sind Kenntnisse des Bezirks, seiner Geschichte und der aktuellen Herausforderungen wünschenswert.
Von der gewählten Person wird erwartet, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der Nähe zum Dienstort nimmt.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung Bergedorf spricht sich dafür aus, die Stelle der Bezirksamtsleitung öffentlich auszuschreiben. Sie bittet den Senat, eine Ausschreibung für die Stelle des Bezirksamtsleiters/der Bezirksamtsleiterin Hamburg-Bergedorf auf den Weg zu bringen.
2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BWFGB dafür einzusetzen, dass die Ausschreibung zeitnah erfolgt. Bei der Abstimmung des Ausschreibungstextes, dem Bewerbungsverfahren und den Gesprächen mit den Bewerbern/innen ist die Bezirksversammlung durch Vertreter/innen der Fraktionen zu beteiligen.
3. Zur Vorbereitung des Verfahrens wird der Senat gebeten, der Bezirksversammlung zeitnah einen Entwurf für einen Ausschreibungstext, der die vorgehend genannten Punkte aufgreift, zuzuleiten.
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