22-0755.01

Neue Flüchtlingsunterkunft am Sander Damm – Auswirkungen auf Infrastruktur, Kosten und Zeitplanung

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Medienberichten und bezirklichen Informationen zufolge ist am Sander Damm in Bergedorf die Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von rund 122 Plätzen vorgesehen. Bereits heute verfügt der Bezirk Bergedorf über eine Vielzahl bestehender Unterkünfte und übernimmt damit seit Jahren einen erheblichen Anteil an der Unterbringung von Geflüchteten im Hamburger Osten.

Gleichzeitig stehen im Stadtteil wichtige Infrastrukturprojekte an, unter anderem im Bereich des Schulbaus und der sozialen Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich Planung, Dimensionierung, Kosten sowie möglicher Auswirkungen auf andere Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld.

r die Bezirksversammlung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welcher Grundlage die Entscheidung für die neue Unterkunft getroffen wurde, welche Ausstattung vorgesehen ist und welche finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand entstehen. Ebenso relevant ist, ob sich Auswirkungen auf geplante Bauvorhaben in der Umgebung ergeben.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Auskunftsersuchen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Behörde für Finanzen und Bezirke und von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) wie folgt Stellung:

Die Sozialbehörde hat die Bezirksversammlung (BV) Bergedorf mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz vorab über die Planungen zur Errichtung eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung am Sander Damm östlich Nr. 5 informiert, siehe Drs. 22-0691.

  1. Wann und durch welche Stelle wurde der Bau der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sander Damm beschlossen?

Im August 2025 hat die Sozialbehörde in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf nach vorangegangener Prüfung sowie den erforderlichen Abstimmungen die abschließende Entscheidung zur grundsätzlichen Umsetzung des Unterkunftsstandortes getroffen.

2. Welche konkreten Standorte bzw. Flurstücke sind für das Vorhaben vorgesehen?
3. Welche Kapazität (Personenzahl) ist geplant und wie groß wird die Unterkunft insgesamt sein (Fläche, Gebäudeart)?

Zum Standort bzw. Flurstück sowie zur Unterbringungskapazität und Gebäudeart siehe Drs. 22-0691.

Die Grundstücksfläche beträgt ca. 4.170 Quadratmeter. Die Bruttogrundfläche der zur Unterbringung genutzten Modulgebäude in Containerbauweise beträgt ca. 1.842 Quadratmeter sowie die Netto-Raumfläche ca. 1.550 Quadratmeter.

4. Welche Ausstattung ist vorgesehen (z. B. Wohneinheiten, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsräume, soziale Betreuung, Sicherheitskonzept)?

Zur räumlichen und personellen Unterkunftsausstattung siehe Drs. 22-0691.

Wie auch an anderen Standorten der öffentlich-rechtliche Unterbringung wird ein geordnetes Zusammenleben durch verbindliche Regelwerke gewährleistet. Maßgeblich sind hierbei insbesondere das Betriebskonzept in Verbindung mit dem Gewalt- und Kinderschutzkonzept sowie der Haus- und Benutzungsordnung. Das Unterkunftspersonal (Unterkunfts- und Sozialmanagement sowie Technischer Dienst) stellt die Umsetzung und Einhaltung dieser Regelungen sicher.

5. Mit welchen Baukosten wird derzeit gerechnet?

Nach aktuellem Planungsstand belaufen sich die Baukosten insgesamt auf ca. 3,6 Mio. €.

6. Welche jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Unterkunft werden voraussichtlich entstehen?

Die jährlichen Betriebskosten werden derzeit auf ca. 644 Tsd. € geschätzt. Dies umfasst sowohl die Kosten für das Unterkunftspersonal sowie weitere mit dem Betrieb verbundene Kosten.

7. Wann ist der geplante Baubeginn?

Der Baubeginn erfolgte am 23. Februar 2026.

8. Wann ist nach aktueller Planung mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen?

Nach aktueller Planung sind Fertigstellung und Inbetriebnahme der Unterkunft für Oktober 2026 vorgesehen.

9. Gibt es im direkten Umfeld geplante Infrastrukturprojekte, insbesondere Schulbauprojekte, die durch das Vorhaben zeitlich oder organisatorisch beeinflusst werden könnten? 10. Falls ja: In welcher Weise und in welchem Umfang kommt es zu Verzögerungen oder Anpassungen?

Nein. Im Übrigen siehe Drs. 22-0691.

Petitum/Beschluss

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