20-1332

Nein zur neuen Müllgebühr - Bürger dürfen nicht für öffentliche Sauberkeit abkassiert werden

Antrag

Sachverhalt

Antrag des BAbg. Wegner und Fraktion der CDU

 

Der Hamburger Senat hat im Juli 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes, des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes und des Stadtreinigungsgesetzes unter dem Titel „Hamburg - gepflegt und grün“ (Drs. 21/9699) vorgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung plant der rot-grüne Senat zum Januar 2018 die Einführung und Erhebung einer neuen Straßenreinigungsgebühr. Damit soll eine personelle Aufstockung bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH) finanziert und die Sauberkeit von Straßen und Nebenflächen erhöht werden. Für dieses Vorhaben werden alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Anlieger in Hamburg zur Kasse gebeten. Die durchschnittliche jährliche Mehrbelastung soll laut Auskunft der Umweltbehörde angeblich 71 Euro für einen Eigenheimbesitzer und 10 Euro für einen Mieter betragen. Der rot-grüne Senat verspricht sich durch diese neue Gebühr Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 27 Mio. Euro.

 

Grundsätzlich unterstützt die CDU-Fraktion das politische Anliegen, das Erscheinungsbild des öffentlichen Raums auf öffentlichen Wegen und in Grün- und Erholungsanlagen dauerhaft zu verbessern. Die öffentliche Sauberkeit ist aber eine staatliche Kernaufgabe, die die öffentliche Hand aus den aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmitteln selber finanzieren muss. Gleiches gilt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die niemand auf die Idee käme, bei der Einstellung zusätzlicher Polizeibeamter eine Sicherheitsgebühr von den Bürgern zu verlangen. Aus Sicht der CDU ist es falsch, die Bürgerinnen und Bürger für die Erbringung einer staatlichen Regelaufgabe zusätzlich zu belasten. Vor dem Hintergrund von Rekordsteuereinnahmen und einer historisch guten Haushaltssituation ist die Erhebung einer neuen Gebühr vollkommen unangemessen und beweist erneut, dass Rot-Grün nicht mit Geld umgehen kann. Laut aktueller Steuerschätzung wird Hamburg bis 2020 rund 3,4 Milliarden Euro mehr einnehmen als in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen. Darüber hinaus wird die Neuordnung beim Länderfinanzausgleich zu zusätzliche jährliche Haushaltsverbesserungen im dreistelligen Millionenbereich für Hamburg führen.

 

Generell stellt sich die Frage, ob die geplante Müllgebühr überhaupt zulässig ist. Das Verursacherprinzip wird außer Kraft gesetzt und der Gebührenschuld der Bürger steht keine individuell zurechenbare öffentliche Leistung gegenüber. Eigentümer und Mieter sollen bezahlen – unabhängig davon, ob der Einzelne Müll verursacht oder nicht und ob die zusätzlichen Reinigungsleistungen eigentlich erforderlich sind oder nicht. Zudem ist der personelle Mehrbedarf bei der Stadtreinigung Hamburg in Höhe von zusätzlichen 400 Stellen, was einer Verdoppelung der SRH-Reinigungskräfte entspricht, nicht begründet worden. Eine systematische Bedarfsanalyse als Grundlage der Gebührenkalkulation ist ganz offensichtlich nicht durchgeführt worden.

 

Hinzu kommt, dass die Stadt an dieser Stelle nunmehr zukünftig selber als Kostentreiber beim Wohnen agiert, obwohl der rot-grüne Senat bezahlbaren Wohnraum als eines seiner wichtigsten politischen Ziele erklärt hat. Durch die zusätzliche neue Straßenreinigungsgebühr wird sich das Wohnen für Eigenheimbesitzer und über die Nebenkosten für alle Mieter in Hamburg erneut verteuern.

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bereits jetzt beim Senat dafür einzusetzen, dass die ab 1. Januar 2018 geplante neue Straßenreinigungsgebühr nicht eingeführt und die Umsetzung des Senat-Programms „Hamburg – gepflegt und grün“ aus öffentlichen Mitteln sichergestellt wird.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Straßen innerhalb des Bezirkes Bergedorf einer zusätzlichen Reinigung bedürfen und wie hoch der tatsächliche Mehraufwand hierdurch ist.
  3. Die Ergebnisse sind der Bezirksversammlung Bergedorf bis zum 31. Oktober 2017 vorzulegen.

 

 

 

Anhänge

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