Nächtliche Tempo-30-Beschränkung auf der B5 im Bereich Bergedorfer Str - Holtenklinkerstraße - geänderte Fassung
Antrag des BAbg. Meister, AfD-Gruppe
Wie aus der Bergedorfer Zeitung am 10. 11. 2018 zu vernehmen war, soll die bezeichnete Geschwindigkeitsbeschränkung noch bis mindestens 2020 bestehen bleiben, da vorher keine verlässlichen Ergebnisse der Lärmmessungen möglich sein werden.
Der Laie würde, sofern er über einen gesunden Menschenverstand verfügt, vermuten, dass eine Messung des Geräuschpegels und der gefahren Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer, sowie eine Auswertung des Zusammenhang der beider Werte in wenigen Wochen abzuschließen ist, und nicht über zwei Jahre in Anspruch nimmt. 2 Jahre, in denen Bürger und Steuerzahler dieser Stadt unnötig behindert werden.
Beschäftigt man sich jedoch etwas genauer mit den vielfältigen nächtlichen Tempo-30-Abschnitten, die Anfang des Jahres 2018 in Hamburg eingerichtet wurden, so fällt schnell auf, das es sich nicht unbedingt um besonders Lärm-problematische Straßenzüge handelt, sondern viel mehr um wichtige Verkehrsadern, die häufig zu Schnellstraßen führen. Die umliegende Bebauung, wie auch an der B5, ist häufig gewerblich, und selbst die Wohnbebauung liegt oft in einigem Abstand zur Fahrbahn.
Auch die Tatsache, dass heutige Isolierverglasungen derart effektiv Lärm reduzieren, dass Verkehr im Normalfall gar nicht wahrnehmbar ist, sollte jedem bekannt sein, der sich schon einmal im seinem Leben in einer Wohnung nah einer Hauptverkehrsstraße aufgehalten hat, was wohl annähernd auf jeden zutrifft. Das Lärm-Argument ist daher lediglich als Alibi zu verstehen.
Viel verständlicher wird die Maßnahme hingegen bei Betrachtung des 55-seitigen Textes „75/2018 Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie.“ herausgegeben vom Umwelt-Bundesamt.
(Zusammengefasst vom Spiegel: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/umweltbundesamt-fordertparkplatz-rueckbau-in-staedten-a-1232648.html)
Diese Studie regt an, bis 2030 den Fußgängeranteil deutlich zu erhöhen. Dazu werden folgende Maßnahmen angeregt bzw. gefordert:
– Den Rückbau von Parkplätze um 2/3.
– frei werdende Flächen sollen für Gehwege, Radwege, Radstellplätze, ÖPNV und, "im begrenzten Umfang" für Carsharing verwendet werden.
– Dadurch soll eine Zulassungsquote in urbanen Gebieten von 150 / 1000 statt wie heute 450 / 1000 erreicht werden.
– Regelgeschwindigkeit Tempo 30
– Priorität für Fußgänger bei den Ampelschaltungen
– deutlich höhere Bußgelder
– Bundeswettbewerbe um Fußgängerfreundlichkeit der Städte sowie die Einrichtung von diesbezüglichen Arbeitskreisen
Zählt man Eins und Eins zusammen, so kommt man unweigerlich zu der Schlussfolgerung, dass es sich bei der nächtlichen Tempo-30-Beschränkung um einen ersten Schritt handelt, um die Menschen an eine generelle und flächendeckende Beschränkung zu gewöhnen. Das Ziel ist es laut der Studie, 2/3 der jetzigen Autonutzer zur Abschaffung ihres Fahrzeuges zu bewegen.
Die Studie sagt ganz offen, wie dies zu erreichen ist. Die Verkehrsteilnehmer sollen so lange behindert, ausgebremst, bevormundet, umerzogen, gegängelt und abgezettelt werden, bis diese letztendlich aufgeben und ihre motorisierte Mobilität aufgeben. Eine Strecke soll schneller mit den Fahrrad zurückgelegt werden können als mit dem Auto, so stark soll der Autoverkehr letztlich eingeschränkt werden.
Nach Jahrhunderten des stetigen Fortschritts soll ein ideologisch motivierter, gigantischer Rückschritt erzwungen werden. Die Mehrheit der Bevölkerung bevorzugt die individuelle Wahlfreiheit des bevorzugten Verkehrsmittels, daher ist dieser Plan in höchstem Maße undemokratisch.
Die nächtliche Schnecken-Tempo-30-Beschränkung ist ein Zahnrad im Getriebe des Planes zur letztendlichen Zwangs-Entmobilisierung der Bürger, daher muss dieses unsägliche Projekt überheblicher Technokraten schnellstmöglich beendet werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen in Senat und Fachbehörden für eine Beendigung der nächtlichen Tempo-30-Beschränkung einzusetzen
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