21-0932

Nachverdichtung des Lindwurms am Röpraredder

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Emrich, Wegner, Noetzel und der CDU-Fraktion

 

Im Zuge der Diskussion um das Wohnungsbauprogramm Bergedorf 2021 wurde seitens des Bezirksamtes recht kurzfristig eine zusätzliche Fläche aufgenommen: A 1_9 Röpraredder (Lindwurm), Lohbrügge.

 

Auf der genannten Fläche sollen in naher Zukunft zwischen 200 und 250 Wohneinheiten durch Nachverdichtung entstehen. Die Beurteilung über die Zulässigkeit erfolgt nach §34 BauGB, insofern müsste sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen. Da es keinen klaren Bebauungsplan gibt, entsteht somit relativ großer Spielraum in der Bewertung darüber, was und wie viel hier gebaut werden kann. Daher ist es richtig, einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchzuführen. Zur Überraschung der Fragesteller hat dieser Wettbewerb offensichtlich schon stattgefunden. Unter https://www.sfa.de/projekte/lindwurmareal ist zu lesen, dass der Entwurf von Stefan Forster Architekten mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde. Eine Realisierung soll laut Wohnungsbauprogramm bereits 2022 möglich sein.

 

Weder war die Bezirksversammlung noch ihre Ausschüsse an der Konzeption des Wettbewerbs, der Bewertung und der Preisvergabe beteiligt. Über die Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm hinaus, gibt es bisher keinerlei Beteiligung der offiziellen politischen Gremien. Dies ist ein merkwürdiges Verfahren, dass kritisch hinterfragt werden muss und nicht den Ansprüchen einer demokratischen Beteiligung der zuständigen Gremien genügt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Wie lautet der aktuelle Sachstand des Bauvorhabens Röpraredder, gemäß Wohnungsbauprogram A 1_9?

2) Ist es richtig, dass bereits ein Wettbewerbsverfahren stattgefunden hat?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchem Entwurf?

3) Wieso wurde der Stadtentwicklungsausschuss weder inhaltlich noch formell mit dem Wettbewerbsverfahren befasst?

4) Inwiefern gab es eine Beteiligung/Information einzelner Parteien, Fraktionen oder Fraktionsmitgliedern zu diesem Bauvorhaben außerhalb der parlamentarischen Gremien?

5) Inwieweit waren Senat, BSW und/oder der Oberbaudirekter in das bisherige Verfahren involviert?

6) Ist der Bezirksamtsleiter der Ansicht, dass das bisherige Verfahren das Mitwirkungsrecht der Bezirksversammlung ausreichend berücksichtigt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, wie kommt es zu einem solchen Verfahren?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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