20-1845

Nachrüstung von Dieselfahrzeugen des Bezirksamts - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Wegner, Froh und Fraktion der CDU

 

Im August 2018 teilte das Bezirksamt in der Antwort auf eine schriftliche kleine Anfrage (Drs. 20-1691.1) der CDU-Fraktion mit, dass zum damaligen Zeitpunkt 39 bezirkseigene Dieselfahrzeuge betrieben wurden. 31 dieser Fahrzeuge erfüllten maximal die Abgasnorm Euro 5 und würden damit den in Deutschland aktuell verhängten Fahrverboten unterliegen. Eine kurzfristige Ersatzbeschaffungen sei nicht geplant, weil die Fahrzeuge der Bezirksamtsflotte technisch in Ordnung seien und keine Haushaltsmittel für Ersatzbeschaffungen zur Verfügung stünden.

 

Hierfür kann man Verständnis aufbringen, doch es gäbe auch andere kostengünstigere Lösungen, wie z. B. eine technische Nachrüstung. Für verschiedene Fahrzeuge gibt es schon Nachrüstsysteme, die von den Herstellern freigegeben sind. Auch soll es Programme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geben, die bis zu 40% der Umrüstkosten übernehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Sofern die Fahrzeuge von Abgas-Manipulation betroffen sind, prüft das Bezirksamt, ob es Schadensersatzforderungen gegen die jeweiligen Automobilhersteller geltend machen kann.
  2. Das Bezirksamt prüft, welche der eigenen, Diesel betriebenen, Fahrzeuge mit verbesserten Abgasreinigungssystemen ausgerüstet werden können und ermittelt hierfür die Kosten.
  3. Das Bezirksamt prüft, ob für diese technischen Nachrüstungen Förderungen des Bundes oder der Stadt Hamburg in Anspruch genommen werden können.
  4. Das Bezirksamt berichtet im Umweltausschuss über das Ergebnis seiner Prüfung.
  5. Das Bezirksamt schließt sich der Musterfeststellungsklage an, sofern es betroffen ist.

 

 

Anhänge

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