Nachfrage zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf i. S. Tempo 30 in der Justus-Brinckmann-Straße"
Die Verkehrsdirektion nimmt in Abstimmung mit der BWVI/Hochbahn und dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 43 zur o.g. Nachfrage wie folgt Stellung:
Die Justus-Brinckmann-Straße ist nach Ausbauzustand und Charakteristik eine Wohnsammel- straße des Koordinierungsnetzes BSGB mit überwiegend ein- und zweigeschossiger Wohnbe- bauung. Sie stellt im Dreieck zwischen dem Zentrum Bergedorf, der Wentorfer Straße und der Holtenklinker Str./Rothenhauschaussee/BAB 25 die einzige Querverbindung dar.
Die Prüfung einer Tempo 30km/h - Strecke gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO durch das PK 43 ergab, dass das Bethesda-Krankenhaus nicht direkt an der Justus-Brinckmann-Straße liegt, sondern seinen Haupteingang im Glindersweg hat und die Kita Schulenbrook keinen direkten Eingang zur Justus-Brinckmann-Straße hat.
Einzig die Altenpflegestation der Altenwohnanlage der Georg-Behrmann-Stiftung erfüllt die Vo- raussetzung gemäß der nachstehend erläuterten Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Ver- kehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV).
Unter Punkt 4 wird ausgeführt:
Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen bei
- Erhalt und Förderung der Attraktivität des ÖPNV
- betrieblichen Nachteilen durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzliche notwendiger Fahrzeuge
- Gewährleistung des Erreichens von Anschlüssen
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
keine