22-0785

Moderne E-Mobilitätsinfrastruktur an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme zeitnah realisieren

Antrag

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2

Sachverhalt

Antrag
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD Fraktion Bergedorf

Die Besucherzahlen der KZ-Gedenkstätte Neuengamme steigen seit Jahren kontinuierlich an von rund 105.000 im Jahr 2023auf fast 114.000 im Jahr 2025. Trotz dieser positiven Entwicklung hinkt die technische Infrastruktur vor Ort dem Bedarf hinterher.

Wie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 23/3636) bestätigt, existieren aktuell keinerlei Lademöglichkeiten auf dem Gelände. Obwohl seit Anfang 2025 Gespräche zwischen den Hamburger Energiewerken und der Stiftung stattfinden und ein Standort identifiziert wurde, mangelt es bislang an einem konkreten Zeitplan und der technischen Umsetzung.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die E-Mobilität im ländlichen Raum Bergedorfs derart vernachlässigt wird. Während in der Hamburger Innenstadt Parkräume durch Ladesäulen massiv eingeschränkt werden, bietet der ländliche Raum insbesondere an hochfrequentierten Bildungsorten wie Neuengamme das Potenzial, E-Infrastruktur sinnvoll und flächenschonend zu integrieren.

Um den Besuchern einen zeitgemäßen, serviceorientierten und ökologisch nachhaltigen Zugang zu ermöglichen, müssen die baulichen Hürden (Gefälleausgleich, Oberflächenbefestigung) umgehend genommen werden. Ein "Abwarten" bei jährlich steigenden Besucherströmen ist den Bürgern und Besuchern nicht länger vermittelbar

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Bergedorf wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, sich gegenüber den zuständigen Fachbehörden (BWI/BUKEA), der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte (SHGL) sowie den Hamburger Energiewerken Mobil (HEnW Mobil) dafür einzusetzen, dass:

  1. Die bereits identifizierten Standorte für Ladeinfrastruktur an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme priorisiert erschlossen werden, um die seit 2025 laufenden Planungen endlich in die Realisierungsphase zu überführen.
  2. Die Planung so erweitert bzw. konkretisiert wird, dass nicht nur Ladepunkte für E-Autos, sondern explizit auch gesicherte Lademöglichkeiten für E-Fahrräder und E-Roller geschaffen werden (z. B. durch Lade-Schließcher oder entsprechende Ständer-Infrastruktur).
  3. Die Errichtung dieser Infrastruktur im Sinne einer Entlastung der Innenstadtparkplätze erfolgt. Durch attraktive E-Infrastruktur an touristischen und kulturellen Anziehungspunkten im ländlichen Raum (Vier- und Marschlande) wird der Individualverkehr effizient gelenkt, anstatt innerstädtische Flächen weiter zu blockieren.
  4. Das Bezirksamt im Rahmen des laufenden Austauschs mit der SHGL eine beschleunigte Genehmigung für die notwendigen Bodenbefestigungen und den Geländeausgleich erteilt.
  5. Dem zuständigen Ausschuss noch im Jahr 2026 zu berichten.
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Lokalisation Beta
KZ-Gedenkstätte Neuengamme Bergedorf Neuengamme

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