22-0788

Mehr Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen im Bezirk Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.5

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

Damit Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, muss der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen den öffentlichen Raum ohne fremde Hilfe nutzen können. Das gilt auch für öffentliche Straßen. Das „Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen schreibt in Artikel 7, Absatz 5 vor: „Neu zu errichtende öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.

r sehbehinderte Menschen sind klare Abgrenzungen von Gehwegen zu Straßen und Blindenleitsysteme mit Bodenindikatoren, die den betroffenen Menschen eine Orientierung im öffentlichen Raum ermöglichen, wichtig. Die Leitstreifen sind zentrale Orientierungshilfen für Betroffene. Fehlender Farbkontrast zum restlichen Bodenbelag führt dazu, dass Leitstreifen schwer auffindbar sind und ihre Warn- und Leitfunktion verloren geht. Deshalb ist eine farbliche Hervorhebung aller Leitstreifen wichtig, die einen deutlichen Hell-Dunkel-Kontrast zum Umfeld herstellt. Leider werden Leitstreifen oftmals fälschlich als Design- oder Stilelement behandelt, weshalb sie optisch an das Pflaster bzw. den Bodenbelag angepasst werden. Beispiele im Bezirk sind der Bahnhofsvorplatz und die Chrysanderstraße. Durch diese Priorisierung der Gestaltung werden die Leitstreifen ihrer Funktion beraubt und verlieren ihre Sichtbarkeit auch für nicht seheingeschränkte Menschen. Dann können aber die Sehenden nicht die notwendige Rücksichtnahme und Achtsamkeit im Alltag aufbringen. In der Folge werden die Leitstreifen nicht freigehalten, sondern durch Gegenstände blockiert, zum Beispiel durch Mülltonnen, gelbe Säcke, E-Roller oder auch Fahrräder, die unachtsam abgestellt werden. Das stellt aber eine konkrete Gefahr für Betroffene dar, die sich darauf verlassen können müssen, dass ihnen die Leitstreifen einen sicheren Weg weisen. Auch in stark frequentierten Bereichen wie dem Bahnhof und dem Busbahnhof Bergedorf oder in engen Räumen mit hohem Personenaufkommen achten viele Menschen nicht auf das Freihalten der Leitstreifen. Umso wichtiger ist es, dass diese Leitstreifen für alle klar erkennbar sind auch für sehende Menschen.

Alle diese Anforderungen sind bereits Teil der „Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen, kurz ReStra, die verbindlichsind r alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze in Hamburg. Sie enthalten auch „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen. Dort heißt es u.a. „Aufgrund der besseren Erkennbarkeit ist bei der Verwendung von Standardmaterialien der Einsatz weißer Bodenindikatoren sinnvoll. Bei abweichenden Materialien ist der Kontrast zwischen Gehwegbelag und Bodenindikatoren sowie funktionale Anforderungen wie Griffigkeit zu gewährleisten.“ Im übrigen wird festgehalten, dass Bodenindikatorenden Anforderungen der DIN 32984 entsprechenssten.

Trotz der klaren Rechtslage, der einschlägigen Regelwerke und Hinweis sowie der DIN-Normen funktioniert der barrierefreie Aus- und Umbau von Straßen im Bezirk u.a. mit dem Aufbringen von Bodenindikatoren in der Regel nur gut, wenn der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Straßenbaumaßnahmen durchführt. Beispielsweise sei der Umbau des Straßenzuges Sander Damm bis Binnenfeldredder genannt. Bei bezirklichen Bauvorhaben hingegen kann die Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen schon einmal mangelhaft sein, zum Beispiel weil Bodenindikatoren fehlen, nicht ausreichend oder nicht gut erkennbar sind oder der Übergang vom Gehweg zur Fahrbahn nicht deutlich genug erkennbar ist. Beispiele hierfür sind, wie bereits erwähnt, die neu gestaltete Chrysanderstraße oder auch der Bahnhofsvorplatz.

Dies hatten wir bereits im September 2024 mit unserem damaligen Änderungsantrag, Drucksache 22-0071.1, bemängelt. Geschehen ist seitdem offenbar leider nichts. Immer noch ist die sichere, barrierefreie und inklusive Mobilität im öffentlichen Raum, die Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine klare Orientierung und Sicherheit gibt, nicht hinreichend im Bewusstsein angekommen. Noch immer dominiert die Gestaltung zu Lasten der Funktion. Das muss sich endlich ändern!

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

  1. sicherzustellen, dass taktile Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen im gesamten Bezirk konsequent normgerecht und farblich kontrastreich zum umliegenden Bodenbelag ausgeführt werden. Dies gilt sowohl für Bestandsflächen (Überprüfung und Nachbesserung) als auch für alle zukünftigen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen
  2. an zentralen und hochfrequentierten Orten der Bergedorfer Innenstadt (Bahnhof, Bahnhofsvorplatz, Einkaufsstraße, etc.) eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen vorzunehmen. Insbesondere ist dabei zu prüfen, ob Blindenleitsysteme vorhanden sind und ob die ggf. vorhandenen Blindenleitsysteme der Norm entsprechen. Der Inklusionsbeirat Bergedorf ist bei der Prüfung mit einzubinden.
  3. r erkannte Mängel bei der Barrierefreiheit im Zuge der Prüfung gemäß Punkt 2 aufzuzeigen, wann und wie diese behoben werden können, was dies kosten würde und wie das zu finanzieren ist.
  4. die erkennbaren Mängel der Leitstreifen beim Bahnhofsvorplatz und in der Chrysanderstraße, insbesondere der fehlende Kontrast zum umgebenden Bodenbelag, zeitnah zu beheben.
  5. bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen im Bezirk darauf zu achten, dass Blindenleitsysteme mit geplant werden und sich die Blindenleitsysteme in ihrer Art und Beschaffenheit nicht maßgeblich von den umliegenden bereits vorhandenen Leitsystemen unterscheiden, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Ggf. sind umliegende Leitsystem bei der Gelegenheit an die Norm anzupassen. Bei den Leitstreifen ist insbesondere auf einen hohen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag zu achten.
  6. bei der Neugestaltung des Fleetplatzes die im Sachverhalt dargelegten Regelungen umzusetzen, insbesondere Bodenindikatoren, die sich mit hohem Kontrast vom Gehwegbelag absetzen.
  7. über den Stand der Prüfung gemäß Punkt 2 und über Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum regelmäßig im V+I zu berichten, das erste Mal spätestens nach der Sommerpause 2026.
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Chrysanderstraße

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