20-1614.01

Lohbrügger Wasserturm

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der Babg. Sturmhoebel, Bauer, Jobs, Mirbach, Winkler – Fraktion DIE LINKE

 

Das Bezirksamt beantwort die Große Anfrage vom 3.5.29018 wie folgt.

 

1. Wann wurde zuletzt die Baustelle Lohbrügger Wasserturm von einer Dienststelle des Bezirksamtes besichtigt? Wenn ja, von welcher Dienststelle und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

 

Aufgrund eines Hinweises erfolgte die letzte Besichtigung der Baustelle des Wasserturmes  am 09.05 2018 durch einen Mitarbeiter der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Bergedorf.

Die Bauarbeiten waren noch nicht abgeschlossen. Sichtbare Mängel wurden nicht festgestellt.

 

 

2. Wann wurde zuletzt unter denkmalpflegerischen Aspekten der Lohbrügger Wasserturm von einer Dienststelle des Bezirksamtes besichtigt? Wenn ja, von welcher Dienststelle und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Zuständigkeit zu denkmalpflegerischen Aspekten liegt bei der Denkmalschutzbehörde. Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Bergedorf wird in der Regel nicht über Besichtigungen der Denkmalschutzbehörde informiert. Lediglich bei Mängeln oder Verstößen erhält die Bauprüfabteilung davon Kenntnis.

 

 

3. Wann wurde zuletzt von einer Dienststelle des Bezirksamtes die Sicherheit der Konstruktion, die aus dem Turmkopf herausragt und das darauf stehende Gerüst trägt, überprüft bzw. der Eigentümer hierzu aufgefordert? Wenn ja, von welcher Dienststelle und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Beantwortung von Frage 1. Der ordnungsgemäße Zustand und die Vereinbarkeit mit allen einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegen im Verantwortungsbereich der Bauherren.

Der zuständige Bauleiter wurde am 09.05.18 aufgefordert die Konstruktion genauer zu inspizieren.

 

 

4. Hat eine Dienststelle des Bezirksamtes den Eigentümer, seitdem dieser zum Eigenmer des Lohbrügger Wasserturms wurde, schriftlich oder mündlich zur Instandhaltung des Lohbrügger Wasserturms aufgefordert? Wenn ja, wie oft und welche Dienststelle und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein.

Im März 2013 wurde eine Genehmigung für Umbau und Anbau  erteilt. Zum 01.12.2015 wurde der Baubeginn mitgeteilt.

 

 

5. Ist einer Dienststelle des Bezirksamtes bekannt, wann die Renovierung des Lohbrügger Wasserturms abgeschlossen sein wird und das Gerüst wieder entfernt wird? Wenn ja, welcher Dienststelle und wann wird dies sein?

 

Nein.

 

 

6. Sind nach dem Kenntnisstand des Bezirksamtes Dienststellen anderer Behörden mit dem Lohbrügger Wasserturm befasst und wenn ja welche und zu welchen Themenbereichen

 

Außer einer Beteiligung des Denkmalschutzamtes liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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