Lohbrügge 92, Baumfällungen
Im Rahmen des B-Plans Lohbrügge 92 ist festgelegt, dass das Wohngebiet über den Teich in der Grünanlage Buschkoppel entwässern soll.
Dazu wird eine Sielleitung durch die Straße Tienradestieg bis kurz vor den Teich verlegt. Das letzte Stück soll mittels Raubettmulde überwunden werden.
Die Lage und Größe der Raubettmulde ist erst in dieser Woche endgültig festgelegt und abgesteckt worden.
Einerseits mussten noch Auflagen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erfüllt werden. Andererseits musste die Lage der Mulde nochmals verändert werden, da die ursprünglich vorgesehen Trasse ein immenser Eingriff in die Grünanlage bedeutet hätte. Bei dieser Vermessung wurden bereits fälschlicherweise Bäume markiert. Bei einem Ortstermin wurde die Lage der Trasse so verändert, dass sie möglichst verträglich in die Grünanlage eingebunden wird und damit wesentlich weniger Bäume gefällt werden müssen.
Die Arbeiten sind bereits im Gange.
Folgende Bäume müssen gefällt werden:
Baumart |
Stammumfang |
Bemerkung |
Buche |
2-St. je 180 cm |
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Eiche |
180 cm |
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Birke |
180 cm |
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Eiche |
240 cm |
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Eiche |
155 cm |
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Eiche |
120 cm |
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Traubenkirsche |
100 cm |
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Schwarzkiefer |
175 cm |
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Eiche |
250 cm |
evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse |
Eiche |
195 cm |
evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse |
Erle |
175 cm |
evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse |
Erle |
140 cm |
evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse |
Der Wert der Bäume wird vom Bezirksamt ermittelt und durch den Erschließer erstattet.
In diesem Zuge wird der Erschließer Rückschnittarbeiten an einem Knick am westlichen Rand seines Gebietes zum Kleingartenverein auf seine Kosten durchführen. Diese Arbeiten sind seit Jahren überfällig und konnten auf Grund von Personalmangel und fehlender Unterhaltungsmittel nicht durch geführt werden. Da derzeit bereits der Wohnungsbau in einem Teilbereich vollzogen wird, ist jetzt der optimale Zeitpunkt diese Arbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang kann auch der vorgesehene Verbindungsweg zwischen Kleingarten und neuem Wohngebiet freigeschnitten werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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