20-1117

Lohbrügge 92, Baumfällungen

Mitteilung

Sachverhalt

 

Im Rahmen des B-Plans Lohbrügge 92 ist festgelegt, dass das Wohngebiet über den Teich in der Grünanlage Buschkoppel entwässern soll.

Dazu wird eine Sielleitung durch die Straße Tienradestieg bis kurz vor den Teich verlegt. Das letzte Stück soll mittels Raubettmulde überwunden werden.

 

Die Lage und Größe der Raubettmulde ist erst in dieser Woche endgültig festgelegt und abgesteckt worden.

Einerseits mussten noch Auflagen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erfüllt werden. Andererseits musste die Lage der Mulde nochmals verändert werden, da die ursprünglich vorgesehen Trasse ein immenser Eingriff in die Grünanlage bedeutet hätte. Bei dieser Vermessung wurden bereits fälschlicherweise Bäume markiert. Bei einem Ortstermin wurde die Lage der Trasse so verändert, dass sie möglichst verträglich in die Grünanlage eingebunden wird und damit wesentlich wenigerume gefällt werden müssen.

 

Die Arbeiten sind bereits im Gange.

 

 

Folgende Bäume müssen gefällt werden:

 

Baumart

Stammumfang

Bemerkung

Buche

2-St. je 180 cm

 

Eiche

180 cm

 

Birke

180 cm

 

Eiche

240 cm

 

Eiche

155 cm

 

Eiche

120 cm

 

Traubenkirsche

100 cm

 

Schwarzkiefer

175 cm

 

Eiche

250 cm

evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse

Eiche

195 cm

evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse

Erle

175 cm

evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse

Erle

140 cm

evtl. zu erhalten, jedoch nah an der Trasse

 

Der Wert der Bäume wird vom Bezirksamt ermittelt und durch den Erschließer erstattet.

 

In diesem Zuge wird der Erschließer ckschnittarbeiten an einem Knick am westlichen Rand seines Gebietes zum Kleingartenverein auf seine Kosten durchhren. Diese Arbeiten sind seit Jahren überfällig und konnten auf Grund von Personalmangel und fehlender Unterhaltungsmittel nicht durch geführt werden. Da derzeit bereits der Wohnungsbau in einem Teilbereich vollzogen wird, ist jetzt der optimale Zeitpunkt diese Arbeiten durchzuführen. In diesem Zusammenhang kann auch der vorgesehene Verbindungsweg zwischen Kleingarten und neuem Wohngebiet freigeschnitten werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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