20-1301.01

Leerstehende Gebäude in Lohbrügge

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion

 

Überall in Hamburg werden Wohnungen gebaut, weil der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist. Trotzdem stehen immer mal wieder Wohnungen oder ganze Wohnhäuser leer, obwohl diese vermietet werden könnten. Allein in Lohbrügge stehen zum Teil seit mehreren Jahren mindestens drei große Wohnhäuser offenkundig leer, ohne dass hier Versuche erkennbar wären, die betreffenden Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen.

 

Drei Beispiele hierfür finden sich in der Leuschnerstraße 33 und 43 sowie in der Poeckstr.14. Letzteres Gebäude steht seit ca. 5 Jahren leer und wird nicht zu Wohnzwecken genutzt. Nach Auskunft von Nachbarn hat der Eigentümer geäußert, dass er kein Interesse an einer Vermietung der Räumlichkeiten hat, da er mit diesen etwas anderes vorhabe.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 27.07.2017 wie folgt:

 

Wir fragen deshalb das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt der Leerstand der Gebäude Leuschnerstraße 33 und 43 sowie Poeckstr.14 bekannt?

 

Nein.

 

 

  1. Sind die Eigentümer zur Änderung des Zustandes aufgefordert worden? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, weil der Leerstand bislang nicht bekannt war.

 

  1. Was gedenkt das Bezirksamt gegen den Leerstand der genannten Gebäude zu unternehmen?

 

Die Anfrage wird zum Anlass genommen, Ermittlungen zum Leerstand in den angesprochenen Gebäuden aufzunehmen und die nach dem Wohnraumschutzgesetz möglichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

 

  1. Gibt es rechtliche Möglichkeiten (bis hin zur Enteignung), die Eigentümer zur Vermietung der betroffenen Wohnungen zu bewegen und, wenn ja, welche?

 

Zunächst kann eine Anordnung zur Wohnnutzung erfolgen. Bleibt dieser Schritt ergebnislos, gibt es die Möglichkeit der Verhängung von Buß- und Zwangsgeldern sowie unter bestimmten Bedingungen auch die Einsetzung von Treuhändern.

 

 

  1. Ist das Bezirksamt in den vergangenen Jahren in ähnlichen Fällen tätig geworden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt ist in der Vergangenheit anlassbezogen in Einzelfällen tätig geworden. Eigentümer wurden gem. HmbWoSchG durch Anordnung von Wohnnutzungsgeboten dazu verpflichtet, die leer stehenden Häuser dem Markt zur Wohnnutzung zur Verfügung zu stellen. Diese Anordnungen wurden mittels Zwangsgeldern, bis zum Nachweis der Vermietung durch den Eigentümer, durchgesetzt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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