Große Anfrage
der BAbg. Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Seit 2018 steht das denkmalgeschützte Haus Reetwerder 3 leer. Nach Aussage des Bezirksamtes steht das Haus unter Zwangsverwaltung. Als Folge der Zwangsverwaltung soll auch das Wohnraumschutzgesetz nicht mehr angewendet werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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Wie lautet die Begründung für den jahrelangen Leerstand des Hauses Reetwerder 3 und warum bedeutet Zwangsverwaltung ein Außerkraftsetzen des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes?
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Warum wurde kein Treuhänder eingesetzt, welches nach dem Wohnraumschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen ist?
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Wie ist der aktuelle Sachstand in Hinblick auf die Enteignung des denkmalgeschützten Hauses?
- Warum steht das Haus noch immer unter Zwangsverwaltung?
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Sind gerichtliche Verfahrensdauern - wie in diesem Fall von fast sechs Jahren - normal in diesem Rechtsbereich?
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Welche Maßnahmen hat der Zwangsverwalter ergriffen, um das Haus Reetwerder 3 vor Verwahrlosung und Verfall zu schützen?
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Welche Maßnahmen hat das Denkmalschutzamt ergriffen, um das Haus Reetwerder 3 vor Verwahrlosung und Verfall zu schützen?
- Gab es Begehungen des Hauses durch das Denkmalschutzamt und wann war die letzte Begehung? Wenn es keine Begehungen gegeben hat, warum nicht?
- Wann rechnet das Bezirksamt mit einem Abschluss des Prozesses?