22-0150

Leerstand Reetwerder 3

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE

 

Seit 2018 steht das denkmalgeschützte Haus Reetwerder 3 leer. Nach Aussage des Bezirksamtes steht das Haus unter Zwangsverwaltung. Als Folge der Zwangsverwaltung soll auch das Wohnraumschutzgesetz nicht mehr angewendet werden können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie lautet die Begründung für den jahrelangen Leerstand des Hauses Reetwerder 3 und warum bedeutet Zwangsverwaltung ein Außerkraftsetzen des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes?

 

  1. Warum wurde kein Treuhänder eingesetzt, welches nach dem Wohnraumschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen ist?

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Hinblick auf die Enteignung des denkmalgeschützten Hauses?

 

  1. Warum steht das Haus noch immer unter Zwangsverwaltung?

 

  1. Sind gerichtliche Verfahrensdauern - wie in diesem Fall von fast sechs Jahren - normal in diesem Rechtsbereich?

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Zwangsverwalter ergriffen, um das Haus Reetwerder 3 vor Verwahrlosung und Verfall zu schützen?

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Denkmalschutzamt ergriffen, um das Haus Reetwerder 3 vor Verwahrlosung und Verfall zu schützen?

 

  1. Gab es Begehungen des Hauses durch das Denkmalschutzamt und wann war die letzte Begehung? Wenn es keine Begehungen gegeben hat, warum nicht?

 

  1. Wann rechnet das Bezirksamt mit einem Abschluss des Prozesses?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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