20-0759.1

Lärmschutz Wehrdeich

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31. März 2016, Lärmschutz am Wehrdeich, Drucksache 20-0759, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) setzt sich für Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor vermeidbaren Emissionen ein. Derzeit wird das Feld Eisenbahnlärm von verschiedenen Seiten bearbeitet. Besondere Bedeutung hat dabei die Schallminderung an der Quelle, d.h. insbesondere an den bisher lauten Güterwagen, wodurch die Lärmimmissionen hinter bestehenden baulichen Lärmschutzanlagen in den nächsten Jahren absehbar nochmals sinken werden.

 

Zunächst wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke im Bereich des Bezirksamtes Bergedorf auf eine freiwillige Lärmsanierung der Bahn im Auftrag des Bundes zurückzuführen sind. Diese Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der dazu geltenden Vorschriften und für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Ein Rechtsanspruch auf weitergehenden Schutz besteht in diesem Zusammenhang nicht.

Überdies wurde seitens der Bahn erläutert, dass die bereits bestehenden Wände für eine Unterschreitung lärmschutzauslösender Schwellenwerte sorgen und daher kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes besteht.

 

Es liegen daher keine Voraussetzungen für die freiwillige Lärmsanierung des Bundes vor. Die BWVI hat keine Mittel, ergänzende Lärmschutzmaßnahmen zu finanzieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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