20-1136.01

Kreuzung Oortkaten / Ochsenwerder Landscheideweg

Mitteilung

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 beschlossen, einen Referenten des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer einzuladen, um über die Möglichkeit der Beleuchtung der Kreuzung Oortkaten / Ochsenwerder Landscheideweg zu informieren.

 

Mit Schreiben vom 29.05.2017 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss folgende Stellungnahme übermittelt:

 

 

„Der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung muss sicher und wirtschaftlich innerhalb des vorgegebenen finanziellen Rahmens erfolgen. Dazu zählt auch die Nichtbeleuchtung von nicht notwendigerweise zu beleuchtenden Straßen und Wegeverbindungen.

 

Die Kreuzung Oortkatenweg / Ochsenwerder Landscheideweg befindet sich in einem Bereich, der einen anbaufreien Straßenabschnitt darstellt. Anbaufreie Straßen oder Straßenabschnitte werden als solche bezeichnet, wenn es keine unmittelbaren Anlieger gibt. Diese Straßenabschnitte werden daher grundsätzlich nicht beleuchtet.

 

Eine energieautarke Beleuchtungsanlage benötigt zwar keinen Netzanschluss und verursacht keine Energiekosten, hat  aber in jedem Fall zusätzliche Wartungskosten für Entstörung, Wartung und Tausch von Anlagenteilen zur Folge. Insbesondere wird hier auf die begrenzte Lebensdauer der bei diesen Leuchten verwendeten Akkumulatoren hingewiesen, bei deren Entsorgung Sondermüll entsteht.

 

In der Mitte des Jahres 2016 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu Versuchszwecken den Bau und Betrieb einer Pilotanlage mit energieautarken Leuchten auf nicht öffentlichem Grund veranlasst. Eine erste Auswertung der Betriebsdaten ergab einen nicht zuverlässigen Betrieb der Anlage. Eine Abfrage zwischen großen Städten Deutschlands bestätigte den gewonnenen Eindruck zu energieautarken Beleuchtungsanlagen.

 

Vor dem Hintergrund, dass eine Beleuchtung der Kreuzung nach den geltenden Standards nicht erforderlich ist, eine energieautarke Beleuchtung vermeidbare Kosten verursachen würde und aufgrund der Erfahrungen, die einen zuverlässigen Betrieb nicht erwarten lassen, kann der LSBG den Beleuchtungsantrag nicht unterstützen.

 

Auf die Entsendung eines Referenten zu dem Thema wird daher verzichtet.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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