20-1537.01

Kosten für das neue Haus der Jugend (HdJ)

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Bauer, Jobs, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Für das neue Haus der Jugend (HdJ) als Ersatz für das HdJ im Lichtwarkhaus sind 1,2 Mio. Euro aus RISE-Mittel eingeplant, so dass die Gesamtkosten vermutlich über 2,4 Mio. Euro betragen werden, da aus RISE-Mitteln immer nur 50 Prozent der Kosten übernommen werden können.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 15. Februar 2018 wie folgt:

 

  1. Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten für den Neubau des HdJ? 

 

Für den Neubau des HdJ wird mit Gesamtkosten von bis zu 2.400 Tsd. Euro geplant.

 

 

  1. Aus welchem Haushaltstitel bzw. Produktgruppen kommen diese Gelder?

 

1.200 Tsd. Euro aus der Rahmenzuweisung „Investitionen für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“,  Produktgruppe 1.227.03.

 

1.200 Tsd. Euro RISE-Mittel, Produktgruppe 1.227.02.

 

 

  1. Wie groß wird die Bruttogeschossfläche des neuen HdJ sein?

 

Es wird eine Bruttogeschoßfläche von mindestens 500 m2 angestrebt.

 

  1. Wie ist der derzeitige Planungsstand für das Gebäude? Welche Entwürfe liegen vor?

 

Konkrete Entwürfe für den Neubau liegen noch nicht vor.

 

 

4.1  Wenn nicht: Warum nicht und wann ist mit diesen zu rechnen?

 

Entwürfe werden im laufenden Verfahren weiter konkretisiert.

 

 

5. In welcher Weise sind die zukünftigen Nutzer/innen in die Bauplanungen einbezogen?

5.1 Falls nicht: Warum wurden die zukünftigen Nutzer/innen nicht einbezogen?

 

Bereits im Jugendworkshop im November 2014 wurden die zukünftigen Nutzer in den Entwicklungsprozess einbezogen. Mit den Nutzern am derzeitigen Standort findet die Beteiligung im Zuge der alltäglichen Arbeit im Haus der Jugend statt. Die Anregungen, Ideen und Wünsche der Jugendlichen werden in die Planungen einfließen.

 

 

6. Wie ist der Planungsstand für die Nutzung des Gebäudes? Welche Pläne liegen vor?

6.1 Falls keine: Warum liegen bisher keine Pläne dazu vor und wann werden diese vorliegen?

 

Die Nutzung des Gebäudes soll als Haus der Jugend – abhängig von den dann vorliegenden architektonischen und bautechnischen Möglichkeiten  - am neuen Standort weitergeführt werden. Konzeptionelle Anpassungen die aufgrund der Verlagerung entstehen, werden entsprechend der o.a. Möglichkeiten vorgenommen.

 

 

7. In welcher Weise sind die zukünftigen Nutzer/innen in die konzeptionellen Planungen einbezogen?

7.1 Falls nicht: Warum wurden die zukünftigen Nutzer/innen bisher nicht einbezogen?

 

Mit den Nutzern am derzeitigen Standort findet die Beteiligung entsprechend dem Entwicklungsstand des Neubauprojektes im Zuge der alltäglichen Arbeit im Haus der Jugend statt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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