20-0948.1

Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf dem Bahnhofsvorplatz und am Serrahn

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung „Kontrolle des ruhenden Verkehrs auf dem Bahnhofsvorplatz und am Serrahn“, Drucksache 20-0948, nimmt die Innenbehörde, Polizeikommissariat 43, wie folgt Stellung:

 

Die Situation auf dem Bahnhofsvorplatz ist dem PK 43 bekannt. An den großzügigen Platz zwischen City-Center-Bergedorf (CCB) und dem Bahnhof Bergedorf, Ausgang Bergedorf, schließt sich die Serrahnstraße an, die am Serrahn vorbei zur Alten Holstenstraße führt. Der genannte Straßenzug ist als Fußgängerzone, Verkehrszeichen (VZ) 242 Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen.

 

Ein Befahren des Platzes und der genannten Straßen ist für den Lieferverkehr werktags von 05.00 Uhr bis 11.00 Uhr gestattet. Trotz eindeutiger Beschilderung wird der Platz von vielen Kraftfahrzeugführern ordnungswidrig befahren und sowohl kurz- als auch langfristig als Parkplatz, aber auch als Durchfahrt zur Serrahnstraße und weiter zur Alten Holstenstraße missbraucht.

 

Die Situation hat sich seit dem Beginn der umfangreichen Bauarbeiten für den Kreisverkehrs in der Alten Holstenstraße / Ernst-Mantius-Straße / Weidenbaumsweg weiter zum Negativen verändert, obwohl das PK 43 mit allen zur Verfügung stehenden Ressourcen und mit nachhaltiger Unterstützung der Mitarbeiter des Parkraummanagements des Landesbetriebes Verkehr (LBV) eine intensive Überwachung gewährleistet.

 

Ursächlich hierfür ist nach Einschätzung des PK 43, dass aufgrund der Baumaßnahmen diverse Parkplätze im unmittelbaren Bahnhofsumfeld entfallen sind und dadurch der ohnehin hohe Parkdruck weiter verstärkt worden ist.

 

Das PK 43 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fehlen einer sogenannten „Kiss & Ride - Zone“ auf der Bergedorfer Seite des Bahnhofs / ZOB und die ausgedehnte Ladenzeile am Bahnhofvorplatz die Akzeptanz der Fußgängerzone bei den Kraftfahrzeugführern deutlich mindert. Der am Donnerstagnachmittag dort stattfindende Bio-Markt, mit Verkaufsanhängern und Transportfahrzeugen der Marktbeschicker, ist ebenfalls nicht förderlich dieses Verständnis zu erhöhen.

 

In Erwartung einer Entspannung der Parksituation nach Beendigung der genannten Baumaßnahme und Freigabe des Kreisverkehrs, wird das PK 43 die neue Verkehrssituation, unter Beibehaltung der schwerpunktmäßigen Verkehrsüberwachung, intensiv beobachten und bewerten.

 

Sollten die genannten Maßnahmen in Verbindung mit der Fertigstellung des Kreisverkehrs widererwarten nicht greifen, so wird das PK 43 zeitnah mit dem Bezirksamt Bergedorf, Management des Öffentlichen Raumes, über bauliche Maßnahmen beraten. Denkbar wäre hier die Verdichtung der VZ 242 StVO auf der Bahnhofs- und CCB-Seite, ggf. Absperrelemente als letztes Mittel.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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