20-1755.01

Kinderkulturhaus Lohbrügge (KIKU) nachhaltig finanziell absichern

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.09.2018, Drs. 20-1755, nimmt die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) wie folgt Stellung:

 

„Die BASFI hat mit Interesse die Arbeit des Kinderkulturhauses Lohbrügge (KIKU) in den letzten drei Jahren wahrgenommen und sieht hierin eine gelungene Verbindung zwischen Kultur- und Bildungsangeboten für junge Menschen.

 

Im Rahmen der Förderung von Modellprojekten hat sich die Fachbehörde seit 2016 an der Fi-nanzierung des KIKU beteiligt, damit die Arbeit dieses Projektes beginnen und eine finanzielle Perspektive entwickelt werden konnte. Modellprojekte der Kinder- und Jugendarbeit werden von der BASFI höchstens drei Jahre finanziert; dieser Zeitraum ist am Jahresende ausgeschöpft. Angesichts des erreichten Entwicklungsstands des Projekts kann es auch nicht ausnahmsweise weiter als Modellprojekt betrachtet werden.

 

Der BASFI stehen für regionale Angebote, wie das KIKU keine zusätzlichen Finanzierungsmög-lichkeiten zur Verfügung. Das Projekt kann vom Bezirksamt Bergedorf aus Mitteln der Rahmen-zuweisung Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben finanziert werden. Im Haushalt 2019/2020 ist eine Erhöhung dieser Rahmenzuweisung für Bergedorf um 118.000 Euro (ohne die Mittel für das Gleisdreieck) geplant. Das Bezirksamt kann darüber hinaus prüfen, ob für das KIKU zeitweilig Mittel für sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) eingesetzt werden sollen. Die Entscheidung über eine Förderung im Rahmen der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Mittel obliegt dem Bezirksamt anhand einer entsprechenden Bedarfs-planung. Die sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe orientieren sich an den konkreten Bedarfen von Familien in ausgewählten, belasteten Gebieten. Auch Mittel des Quar-tiersfonds kommen für die Förderung in Frage. Die BASFI würde es begrüßen, wenn eine För-derung des Projekts aus einer der genannten Quellen gelingt.“

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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