Keine Eintrittskosten für Mitglieder von Freiwilliger und Jugendfeuerwehr bei Bäderland
Auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2016, Drucksache 20-0952.1, wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
1.zu prüfen, welche Verwaltungsabteilung / Behörde für die Freistellung der Eintrittskosten bei Bäderland verantwortlich wäre,
2.zu ermitteln, wie hoch im Bereich Bergedorf / Vier- und Marschlande der jährliche Bedarf ist,
3.mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen einen Lösungsansatz zu erarbeiten, um die Ehrenamtlichen von den Eintrittsgeldern in den Schwimmbädern für die genannten Weiterbildungsmaßnahmen zu befreien,
4.nach Abschluss dem RgA / der BV über die Ergebnisse zu berichten
„Zu 1. und 3.:
Für die Rabattierung von Angeboten ist ausschließlich die Geschäftsführung der BLH verantwortlich. Die zuständige Fachbehörde nimmt hierauf keinen Einfluss.
Die BLH kann sich vorstellen, eine Anmietung von Wasserzeiten analog der Regelungen für Schwimmvereine anzubieten.
Zu 2.:
Dazu liegen der BLH keine Informationen vor.
Zu 4.:
BUE und BLH sind nicht betroffen.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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