22-0657.01

Jacht-Untergang im Holzhafen Moorfleet, Öleintrag ins Gewässer und Folgemaßnahmen

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Potthast, Brodbeck, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Laut Presseberichten ist am Freitagabend, 02.01.2026 am Holzhafenufer im Stadtteil Moorfleet eine Jacht vollständig gesunken. Infolgedessen gelangte ein Gemisch aus Wasser und Öl aus dem Inneren des Bootes in das Hafenbecken. Die Feuerwehr brachte Ölsperren aus, das THW reinigte das Wasser mit speziellen Geräten und die Umweltbehörde prüfte vor Ort die Auswirkungen auf das Gewässer. Die Ursache des Sinkens war dem Bericht zufolge zunächst unklar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Fragen 1. 7. und 11. 12. des o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:

  1. Wann (Datum, Uhrzeit) ging die Meldung über die gesunkene Jacht ein, und wann trafen welche Einsatzkräfte (Feuerwehr, THW, weitere) vor Ort ein?

Der 1. Rufhabende wurde von der Feuerwehr-Einsatzzentrale am 02.01.2026 um 22:05 darüber informiert, dass in der Alten Dove Elbe (im Bereich Bootslagerung Holzhafenufer, Holzhafenufer 8, 22113 Hamburg Moorfleet) eine ca. 17 m lange Motoryacht im Schlick feststecken soll. Der gesamte Schiffskiel der Motoryacht soll mit einer sehr großen Menge an Öl-Wassergemisch gefüllt sein.

Um 22:55 Uhr traf der 1. Rufhabende am Schadensort ein. Feuerwehr inkl. FW 32 (Umweltdienst) und Wasserschutzpolizeikommissariat 2 (WSPK2) waren zu diesem Zeitpunkt bereits anwesend. Ein Mitarbeiter des Umweltdienstes und ein Mitarbeiter des WSPK2 gaben dem 1. Rufhabenden einen Lagebericht.

Bei auflaufendem Wasser bestand die akute Gefahr, dass dieses Öl-Wassergemisch aus der Yacht austreten würde, da die Motoryacht schon beim vorherigen Hochwasser nicht mehr aufgeschwommen ist.

Das Technische Hilfswerk (THW) wurde nach Absprache mit der Rufbereitschaftsleitung um 23:57 Uhr alarmiert und traf am 03.01.2026 um 01:30 Uhr ein.

  1. Welche Sofortmaßnahmen wurden ergriffen, um den Öleintrag zu begrenzen (zum Beispiel Art, Länge und Lage der Ölsperren, weitere Mnahmen)?

Die Feuerwehr (FW) hat als Sofortmaßnahme mind. 400 m Adsorbersperren ausgebracht, um das Ausbreiten des Öl-Wassergemisches auf der umliegenden Gewässeroberfläche bei auflaufendem Wasser zu vermeiden.

Das THW hat aus der teilgesunkenen Motorjacht 13 m³ Öl-Wasser-Gemisch in einen an Land befindlichen Falttank gepumpt. Aus dem Falttank wurde das Öl-Wassergemisch der Entsorgung zugeführt.

  1. Welche Menge Öl bzw. ölhaltiges Wasser ist nach aktuellem Kenntnisstand in das Hafenbecken gelangt, und auf welcher Grundlage wurde diese Menge geschätzt oder gemessen?

Die von der Feuerwehr geschätzte Menge an Öl-Wasser-Gemisch in der Yacht waren 10.000 20.000 Liter. Die tatsächlich abgepumpte Menge betrug 13 m³ (13.000 Liter).

Die ins Hafenbecken gelangt Menge ist nicht bekannt.

  1. Wurden Wasserproben, Sedimentproben oder andere Messungen durchgeführt?
  2. Wenn ja,
    • durch wen,
    • an welchen Stellen und
    • mit welchen Ergebnissen?

Die Aufgabe des Schadensmanagements der BUKEA besteht darin die Ausbreitung des Schadens zu minimieren und die Schadstoffe zu beseitigen.

Die Probenahme obliegt den Strafverfolgungsbehörden, dies erfolgt durch die Wasserschutzpolizei. Ob von den Kollegen des WSPK2 Proben genommen wurden, ist dem Schadensmanagement nicht bekannt.

  1. Welche Reinigungsmaßnahmen wurden konkret durchgeführt, und wie lange dauerten die Maßnahmen an?

Das in der Motoryacht befindliche Öl-Wasser-Gemisch wurde vom THW in der Zeit von 05:50 bis 11:00 Uhr am 03.01.2026 in einen landseitig aufgestellten Falttank gepumpt und durch eine von der BUKEA beauftragte Fachfirma am 03.01.2026 bis 11:09 Uhr aus dem Falttank aufgenommen und der Entsorgung zugeführt.

Ein in der Motoryacht befindlicher Tank wurde ebenfalls durch das THW in den landseitig aufgestellten, zwischenzeitlich entleerten Falttank gepumpt. Dies erfolgte am 03.01.2026 in der Zeit von 12:10 bis 14:45 Uhr. Der Inhalt des Falttanks und die, an der Einsatzstelle verbliebenen Verbrauchsmaterialien wurden am 05.02.2026 von einer Fachfirma entsorgt.

Weitere Reinigungsarbeiten wurden im Rahmen der Sofortmaßnahmen nicht veranlasst.

  1. Welche Menge an Öl, ölhaltigen Bindemitteln oder kontaminiertem Material wurde aufgenommen und entsorgt?

Insgesamt wurden 10,02 t Öl-Wasser-Gemisch, ölhaltiges Bindemittel und kontaminiertes Verbrauchsmaterial entsorgt.

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) beantwortet die Fragen 8. 10. teilweise auf Basis von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt:

  1. Welche weiteren Schritte wurden oder werden unternommen, um das gesunkene Boot zu bergen oder zu sichern, und wie wird verhindert, dass nachträglich weitere Stoffe austreten?

Aufgrund von Treibeis im Holzhafen Moorfleet war eine Bergung zunächst nicht mit normalen Mitteln möglich. Das gesunkene Boot konnte ca. eine Woche nach der Havarie wieder schwimmfähig gemacht werden. Am 3. April 2026 wurde der Havarist geborgen. Hierfür wurde das Boot mit einem Kran an Land gehoben.

  1. Gibt es Hinweise auf einen nachhaltigen Schaden am Gewässer, an Uferbereichen oder an der Tierwelt, und wie wird diese Bewertung fachlich begründet?

Es gibt keine weiteren Schäden für die Umwelt. Die ausgelaufenen Kraftstoffe wurden mit Ölsperren aufgefangen.

  1. Ist eine Nachkontrolle vorgesehen?

Die Gewässeraufsicht / Strompolizei der HPA hat am 8. April 2026 eine Nachkontrolle vorgenommen. Die Ölsperren sollen in der 16. Kalenderwoche des Jahres 2026 durch den Genehmigungsinhaber eingeholt und fachgerecht entsorgt werden.

  1. Welche Schutzgüter sind im betroffenen Bereich besonders relevant (zum Beispiel Schutzgebiete, sensible Uferzonen), und wurden hierfür besondere Vorsorgemaßnahmen getroffen?

Im betroffenen Bereich befindet sich das Naturschutzgebiet Holzhafen (NSG Holzhafen.)

Das Ausbringen der Ölsperren und das Abpumpen wurde u.a. deshalb veranlasst um das NSG Holzhafen vor einer Beaufschlagung mit dem Öl-Wassergemisch aus der Motorjacht zu schützen.

Durch einen vom BUKEA-Schadensmanagement veranlassten Drohneneinsatz, ausgeführt durch WSPK 3, konnte eine Betroffenheit des NSG Holzhafen ausgeschlossen werden. Entsprechende Drohnenbilder liegen beim BUKEA-Schadensmanagement vor.

  1. Wie und wann wurden Anlieger:innen, Nutzende des Hafens sowie die Öffentlichkeit informiert, und sind weitere Informationen geplant?

Anlieger:innen und Nutzende des Hafens, sofern diese vor Ort waren, wurden durch die BUKEA-Rufhabenden vor Ort informiert.

Das Bezirksamt Bergedorf beantwortet die Frage 13. wie folgt:

  1. Welche Folgen haben die Planungen zu „Grünes Moorfleet“ beziehungsweise “Blaues Moorfleet“r die heutigen Liegeplätze und die dort liegenden Boote?

Das „Blaue Moorfleet“ wurde in dem Stadtwerkstadtprozess als Vorzugsvariante definiert. Dieses Konzept sieht explizit eine Stärkung und Entwicklung des Holzhafens zu einem maritimen Schwerpunkt vor. Die heutigen Liegeplätze und Boote sind daher fester Bestandteil dieses Konzeptes. Erst wenn sich herausstellen sollte, dass das „Blaue Moorfleet“ nicht realisierbar ist, ist das „Grüne Moorfleet“ weiterzuverfolgen. Dieses Konzept sieht eine Verlagerung der Liegeplätze und Boote in den Bereich der Grube Werft am Moorfleeter Deich vor. Ein vollständiges Aufgeben der Liegeplätze ist in beiden Konzepten nicht vorgesehen. Derzeit wird das „Blaue Moorfleet“ weiterverfolgt und die Umsetzung geprüft. Daher sind zur Zeit die Auswirkungen für die dortigen Liegeplätze noch nicht belastbar darstellbar.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Moorfleet Moorfleeter Deich

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