Investitionsstau in Bergedorfs Straßen: Gefahr für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
Auskunftsersuchen
der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
und der AfD Fraktion Bergedorf
Während die Hauptstraßen in Bergedorf ein gepflegtes Bild abgeben, leiden die Nebenstraßen unter einem eklatanten Investitionsstau. Schlaglöcher von Faustgröße prägen das Straßenbild und stellen eine Gefahr für Anwohner und Verkehrsteilnehmer dar.
Die marode Infrastruktur gefährdet nicht nur die Sicherheit von Fahrzeugen und Fußgängern, sondern beeinträchtigt auch die Lebensqualität der Anwohner. Dauerhafter Lärm durch Schlaglöcher und eine holprige Fahrweise sind nur einige der negativen Folgen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die Stadt Hamburg muss die notwendigen Mittel bereitstellen, um die maroden Nebenstraßen in Bergedorf zu sanieren. Eine nachhaltige Sanierung würde die Sicherheit erhöhen, die Lebensqualität verbessern und gleichzeitig die Wertstabilität der Immobilien in Bergedorf sichern.
Es ist unverständlich, warum die Stadtverwaltung diese Missstände jahrelang ignoriert hat. Die Politik muss endlich handeln und die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur Bergedorfs tätigen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die bezirkliche Rahmenzuweisung 2024 für den Neu- und Ausbau von Straßen beträgt 1.815.000,- €
Die bezirkliche Rahmenzuweisung 2023 für den Neu- und Ausbau von Straßen beträgt 1.815.000,- €.
Die bezirkliche Rahmenzuweisung 2022 für den Neu- und Ausbau von Straßen beträgt 2.057.000,- €.
Die Mittel für die Reparatur von Straßen belaufen sich auf 2.097.000,- €.
In 2023 wurden 2.500.240,- € für Reparaturen und Erneuerungen verwendet.
In 2022 wurden 2.310.087,- € für Reparaturen und Erneuerungen verwendet.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg wird zwischen investiven und konsumtiven Budgets unterschieden. Den investiven Kosten werden Neubauten und Grundinstandsetzungen (Erneuerungen) zugerechnet. Den konsumtiven Kosten werden Reparaturen (Unterhaltung) zuge-rechnet. Die Fragen 7-12 werden nach dieser Systematik beantwortet.
7,93 Mio € sind an investiven Haushaltsmitteln für den Neubau von Brücken in Bergedorf im Jahr 2024 im Haushalt veranschlagt, dies beinhaltet auch Grundinstandsetzungen (Erneuerungen).
Das investive Budget betrug 5,47 Mio € für den Neubau von Brücken in Bergedorf im Jahr 2023, dies beinhaltet auch Grundinstandsetzungen (Erneuerungen).
Im Jahr 2022 wurden 4,02 Mio € investiv für den Neubau von Brücken in Bergedorf verwendet, dies beinhaltet auch Grundinstandsetzungen (Erneuerungen).
Es sind konsumtiv 111 T€ für Reparaturen von Brücken in Bergedorf im Jahr 2024 vorgesehen. Haushaltsmittel für Instandsetzungen und Unterhaltung städtischer Brücken sind im Haushaltsplan (Einzelplan 7.1) konsumtiv veranschlagt und in der PG 301.02 „Brücken und weitere Infrastruktur“ enthalten.
Eine Zuordnung von Plan- und Sollwerten zu einzelnen Bezirksamtsbereichen wird in den Darstellungen des Haushaltsplans nicht vorgenommen. Dies wäre auch nicht sinnvoll, weil es sich nicht um jährliche, kontinuierliche Bedarfe pro Bezirksamtsbereich handelt. Mittelzuweisungen erfolgen bedarfsgerecht auf die jeweiligen Bauwerke in ganz Hamburg nach aufgestellten Bauprogrammen. Die investiven Mittel für Erneuerungen (Grundinstandsetzungen) sind in Frage 7 berücksichtigt.
Der zusätzliche konsumtive Anteil des Bezirks ergibt sich in Abhängigkeit der LSBG-Prüfberichte und deren Schadensdarlegung im Laufe des Jahres und ist noch nicht absehbar.
Die konsumtiven Ausgaben betrugen 117 T€ für Instandsetzungen und Unterhaltung von Brücken in Bergedorf im Jahr 2023. Hinzu kamen 301 T€ konsumtive Mittel auf bezirklicher Seite (Rahmenzuweisungen). Investive Mittel für Erneuerungen (Grundinstandsetzungen) sind in der Antwort zur Frage 8 berücksichtigt.
Die konsumtiven Ausgaben betrugen 1,22 Mio € für Instandsetzungen und Unterhaltung von Brücken in Bergedorf im Jahr 2022. Hinzu kamen 455 T€ konsumtive Mittel auf bezirklicher Seite (Rahmenzuweisungen). Investive Mittel für Erneuerungen (Grundinstandsetzungen) sind in Frage 9 berücksichtigt.
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