Innovative Lösung für die Rolltreppen am Bergedorfer Bahnhof - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.1
Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
BAbg. Kramer und SPD-Fraktion
BAbg. Fleige und Fraktion DIE GRÜNEN
Seit vielen Jahren ist die Situation an den Rolltreppen und Aufzüge am Bahnhof Bergedorf, insbesondere betreffend den Zugang zum Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB), unbefriedigend. Vielfach stehen die Aufzüge und Rolltreppen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Am 13. Mai 2020 ereignete sich am ZOB ein schwerer Unfall mit einem Gelenkbus.
In Folge des Unfalls wird es zu langwierigen Reparaturarbeiten im Bereich der Rolltreppen von der Bahnhofsebene zum ZOB kommen müssen.
Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Eltern mit Kinderwagen ist die eingeschränkte Nutzbarkeit der Aufzüge und Rolltreppen seit langer Zeit ein Ärgernis und eine unhaltbare Situation. Hier muss der Bahnhof Bergedorf dringend barrierefreier und fahrgastfreundlicher werden, um die Nutzung des ÖPNV für die Menschen in Bergedorf noch attraktiver zu machen.
Aus den Erfahrungen seit Einweihung der Anlage im Jahr 2011 sollten nun Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Es muss nun gemeinsam mit der zuständigen DB Station&Service AG nach innovativen und zukunftsweisenden Lösungen für die Gestaltung der Zuwegung gesucht werden.
Daher beantragen wir:
Die Bezirksversammlung möge beschließen, den Bezirksamtsleiter zu beauftragen
a) bei der für die Unterhaltung des Bahnhof Bergedorf zuständigen DB Station&Service AG darauf hinzuwirken, dass die Reparaturmaßnahmen am ZOB Bergedorf für eine deutliche Verbesserung der Zugangssituation genutzt werden,
b) zu prüfen, ob und, wenn ja, in welchem Umfang die Reparaturarbeiten an den Rolltreppen genutzt werden können, um z. B. ein Laufband ohne Stufen oder eine barrierefreie Art der Rolltreppe zu installieren ist.
c) gegenüber der DB Station&Service AG deutlich zu machen, dass die Bestandssituation für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kindern und Kinderwagen, sowie Fahrgästen mit größeren und schweren Gepäckstücken nicht hinnehmbar ist,
d) erneut zu prüfen, ob die sinnvolle und notwendige Installation eines zweiten Aufzugs wirtschaftlich abbildbar ist,
e) der Bezirksversammlung über das Ergebnis dieser Gespräche Bericht zu erstatten.
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