22-0911.01

Illegales Parken auf Straßenbegleitgrün an der Lohbrügger Landstraße - Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs an der Einmündung Riehlstraße

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Potthast und Fraktion der GRÜNEN

Aus vorangegangenen Anfragen und Debatten ist bekannt, dass weder das Bezirksamt noch das PK 43 bislang wirksame Maßnahmen gegen das illegale Parken auf dem öffentlichen Straßenbegleitgrün an der Lohbrügger Landstraße ergriffen haben, obwohl die mangelhafte Sachlage hinreichend dokumentiert ist.

An der Einmündung Riehlstraße / Lohbrügger Landstraße kreuzt ein einseitiger Radweg die Fahrbahn. Das Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) macht diese Stelle vor allem für den Radverkehr zu einem besonders sensiblen Verkehrspunkt, da hier unter anderem auch der Busverkehr kreuzt (Linie 332). Beiderseits der Einmündung befinden sich Grünflächen.

Die Grünfläche auf Höhe Hausnummer 63 ist durch zwei Metallpoller und ein Straßenschild geschützt und erfüllt ihre Funktion als Sichtachse für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Grünfläche auf Höhe Hausnummer 61 hingegen wird laut übereinstimmenden Aussagen von Anwohner:innen dauerhaft und nachweislich beparkt. Dadurch wird die für den Radverkehr unverzichtbare Sichtachse in die Einmündung blockiert, was zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus wurde beobachtet, dass dort auch schwere Lkw parkten (s. A.) und die Einsicht in den Kreuzungsbereich fast vollständig einschränkten.

Dass das Bezirksamt Bergedorf grundsätzlich bereit ist, Schutzmaßnahmen durch den Einsatz von Absperrbügel umzusetzen, zeigt ein aktuelles Beispiel am Curslacker Heerweg. Hier wurden Mitte Juni 2026 auf knapp 70 Metern 14 Absperrbügel installiert, um Fläche vor dem Befahren durch Fahrzeuge und damit vor Schäden an Baum- und Gehwegflächen zu schützen. Die Maßnahme kostete nach Auskunft des Bezirksamts rund 38.000 Euro. An der Lohbrügger Landstraße hingegen bleiben vergleichbare Schutzmaßnahmen für betroffene Flächen aus, obwohl dort nicht nur Schäden an öffentlichen Flächen, sondern auch eine konkrete Gefährdung des Radverkehrs vorliegt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Warum wurden an der Grünfläche auf Höhe Hausnummer 61 bislang keine Schutzmaßnahmen, etwa Poller oder Ähnliches, installiert, obwohl die vergleichbare Fläche auf Höhe Hausnummer 63 bereits gesichert ist und das Bezirksamt vergleichbare Maßnahmen an anderen Standorten etwa am Curslacker Heerweg umsetzt?

Die beispielhaft bezeichnete Fläche vor Hausnummer 61 als Teil des Straßenbegleitgrüns bedarf aus verkehrstechnischer Sicht keiner Schutzmaßnahme, da das Parken hier eindeutig geregelt ist. Wer dort parkt (wie auf dem Bild dargestellt) verstößt gegen die StVO. Anders als am Curslacker Heerweg handelt es sich hier nicht um eine gepflasterte Gehwegfläche, die etwa auch andere Verkehrsteilnehmer regelhaft nutzen und sich dadurch die Unfallgefahr durch illegales Parken und damit einhergehenden Verformungen des Belages enorm erhöht.

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit den letzten Anfragen zu diesem Thema konkret ergriffen, um das illegale Parken auf dem Straßenbegleitgrün zu unterbinden?

In der Lohbrügger Landstraße wurden bisher keine Maßnahmen ergriffen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit für Radfahrende an dieser Stelle vor dem Hintergrund, dass Abbiegeunfälle stadtweit immer wieder zu schweren Verletzungen und Todesfällen führen, und teilt es die Einschätzung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht? Falls nicht: Warum nicht?
  2. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Verkehrssicherheit an diesem Punkt, insbesondere für den Radverkehr, herzustellen?

Die Zuständigkeit r Frage 3 und 4 liegt beim Polizeikommissariat 43

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße Riehlstraße Curslacker Heerweg

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