21-1846.01

Hotelkosten für Geflüchtete

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.09.2023
Ö 6.6
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

 

Die Übernahme von Hotelkosten für Geflüchtete ist ein sensibles und kontroverses Thema. In vielen Fällen werden Hotels als vorübergehende Unterkünfte genutzt, um Menschen in akuten Notsituationen unterzubringen, während sie auf eine langfristige Lösung warten.

Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse zu decken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der Effizienz, der finanziellen Belastung und der Integration auf. Eine ausgewogene Herangehensweise erfordert die Abwägung von humanitären Aspekten mit finanzieller Verantwortung und langfristigen Integrationsstrategien, um Geflüchteten angemessene Unterstützung und Perspektiven zu bieten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

 

In Folge des am 24. Februar 2022 begonnenen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und entsprechenden Fluchtbewegungen nach Deutschland und Hamburg kam es zu erheblichen Zugängen und Unterbringungsbedarfen in Hamburg. Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stand 31. August 2023 48.742 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert worden, davon wurden bisher 6.052 Personen in andere Länder verteilt, sodass 42.690 Personen in Hamburg verblieben sind.

 

Um den zusätzlichen Unterbringungsbedarfen Schutzsuchender aus der Ukraine in gebotenem Maße zu entsprechen und Obdachlosigkeit zu vermeiden, mussten sehr kurzfristig in erheblichem Umfang zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden, auch auf Basis des Hamburgischen Gesetztes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierzu wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Dazu zählte insbesondere die Schaffung von Interimsstandorten zur temporären Nutzung, u.a. durch die Anmietung von Hotels und Hostels.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) wie folgt Stellung:

 

1. Könnten Sie bitte Auskunft darüber geben, wie viele Geflüchtete derzeit in Hotels in

Bergedorf untergebracht sind?

 

Mit Stand 25. August 2023 sind insgesamt 941 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hotels und Hostels im Bezirk Bergedorf untergebracht.

 

 

2. Ist im Hotelunterkunftspaket auch die Verpflegung der Geflüchteten enthalten?

 

Die in Hotels und Hostels untergebrachten Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Das Catering wird entweder von F&W oder direkt durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber beauftragt.

 

 

3. Um ein besseres Verständnis der Kostenstruktur zu erlangen, wären wir interessiert zu erfahren, welche Gesamtausgaben im Monat Juli sowohl für die Hotelunterbringung als auch für die Verpflegung angefallen sind.

 

Die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Bezirk Bergedorf belaufen sich für den Monat Juli 2023 auf rd. 1.880 Tsd. Euro. Dabei handelt es sich maßgeblich um Verpflegungskosten i.H.v. rd. 815 Tsd. Euro sowie Mietkosten i.H.v. rd. 1.065 Tsd. Euro.

 

 

4. Gibt es bereits konkrete Pläne für künftige Hotelunterbringungen von Geflüchteten?

Falls ja, wie viele zusätzliche Betten sind in diesen Plänen vorgesehen?

 

Zurzeit gibt es keine Pläne für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungskapazitäten in Hotels und Hostels im Bezirk Bergedorf.

 

Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.

 

 

5. Angesichts der dynamischen Lage könnten Sie uns über die strategische Ausrichtung

hinsichtlich der Wahl zwischen Hotelunterkünften und alternativen Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete in Bergedorf informieren?

 

Die zuständigen Behörden befinden sich zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im stetigen und engen Austausch mit allen städtischen Akteuren, Unternehmen und privaten Eigentümern. Dabei werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen und fortlaufend alle Möglichkeiten geprüft, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Vorrangig wird die Er- bzw. Herrichtung von Unterkünften im Regelstandard der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) sowie eine möglichst langfristige Nutzbarkeit dieser angestrebt.

 

Vor dem Hintergrund der weiterhin enorm hohen Anzahl an Zugängen von Asyl- und/oder Schutzsuchenden kann allerdings nicht auf die Akquise von temporären Nutzungsmöglichkeiten, wie z.B. der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in Hotels und Hostels, verzichtet werden, um allen Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf in örU einen Platz bereitstellen zu können.

 

 

6. Inwieweit werden lokale Organisationen oder Ressourcen einbezogen, um die Bedingungen und die Integration der in Hotels untergebrachten Geflüchteten zu unterstützen?

 

Seit dem Jahr 2016 fördert der Senat flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in der sozialen Infrastruktur in den Bezirken über das Förderprogramm „Sozialräumliche Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe“ (SIN).

 

r das Förderprogramm SIN stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel in Höhe von rd. 5.575 Mio. Euro zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Asyl- und/oder Schutzsuchenden wurde die Summe im Jahr 2023 mehrfach aufgestockt. Dem Bezirksamt Bergedorf wurde für das Jahr 2023 ein Budget in Höhe von rd. 1.137 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die SIN-Projekte zielen darauf ab, asyl- und/oder schutzsuchenden jungen Menschen und ihren Familien, die öffentlich untergebracht sind, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen.

 

Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger im Bezirk Bergedorf, wie z.B. Sprachkurse, Familienberatung, Begegnungshaus etc., sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den in Hotels und Hostels untergebrachten Schutzsuchenden aus der Ukraine im Rahmen der Orientierungsberatung und Vernetzung aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine dahingehende Anbindung unterstützt. Die Orientierungsberatung in den Hotels und Hostels wird durch das sogenannte mobile Einsatzteam von F&W durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und Sprechstunden anbietet.

 

Im Übrigen bemühen sich die Sozialbehörde, das Bezirksamt Bergedorf sowie F&W gemeinsam mit den örtlichen Angebotsträgerinnen bzw. -trägern laufend und intensiv darum die Angebotslandschaft zu vergrößern, zu diversifizieren und generell zu verbessern.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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