Haushaltsplanentwurf 2025/2026, Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 (Förderung sozio-kultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten) der Behörde für Kultur und Medien
Letzte Beratung: 20.11.2023 Kulturausschuss Ö 5
Das Bezirksamt Bergedorf wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 aufgefordert. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung den Kulturausschuss um Zustimmung zur Abgabe der nachfolgenden Stellungnahme gegenüber der Behörde für Kultur und Medien.
Das Bezirksamt Bergedorf begrüßt die durch die BKM bislang vorgenommenen Anpassungen der Rahmenzuweisung inkl. einer jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % ab dem Jahr 2019 sowie der Personalkostenverstärkung im Doppelhaushalt 2023/2024. Um den Kostensteigerungen vor allem im Bereich Personal und Bewirtschaftung begegnen zu können und die vorhandenen Einrichtungen auskömmlich und zukunftsorientiert erhalten zu können, beantragt das Bezirksamt Bergedorf die Anhebungen der Rahmenzuweisung für folgende Zwecke:
Das KIKU bietet kulturelle Bildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, denen nicht von vorn herein alle Türen offenstehen und trägt damit maßgeblich zu einer zukunftsorientierten Teilhabe und Chancengleichheit bei. Das Team leistet hochqualifizierte Arbeit und ist mit seiner Fachexpertise verlässlicher Kooperationspartner des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Darüber hinaus bietet es den Kindern und Jugendlichen verlässlichen Anlaufpunkt, Raum und Rückzugsort zum Lernen und bietet mit diversen Projekten eine Plattform, eigene Fähigkeiten zu entdecken und zu stärken.
Mit dem Jahr 2015 ist die Förderung des „KIKU“ aus RISE-Projektmitteln ausgelaufen, so dass der Fortbestand seit 2016 gefährdet ist. Durch Beteiligung von der Behörde für Kultur und Medien und der Behörde für Schule und Berufsbildung gelingt es nur in Teilen, die Finanzierung zu sichern, sodass Fondsmittel des Bezirks zu Hilfe genommen werden müssen.
Um den Fortbestand der Einrichtung planbar und nachhaltig zu sichern, beantragt das Bezirksamt Bergedorf zum Haushalt 2025/2026 die dauerhafte Erhöhung der Rahmenzuweisung
1-251.12.10.604.001 um jährlich 300.000 €[1] zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Das KulturA ist ein offenes Haus für Neuallermöhe und Umgebung und bietet ein buntes und vielfältiges Kultur- und Kursprogramm und fördert gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern maßgeblich das kulturelle (er-)leben, Teilhabe und Integration im Stadtteil.
Das KulturA erhält aus dem Einzelplan 1.7 eine Institutionelle Förderung als Bürgerhaus. Zur Erfüllung der sich wandelnden und wachsenden Aufgaben sind diese Mittel seit Jahren nicht auskömmlich. Eine Finanzierung ist nur unter Einbeziehung bezirklicher Fondsmittel möglich
Zwar wird das KulturA als Bürgerhaus gefördert, verfolgt und erfüllt mit seiner Arbeit jedoch das in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2019 - 2023 definierte Zielbild zur Förderung von institutionellen Einrichtungen der Stadtteilkultur und entfaltet mit seinem vielfältigen kulturellen Programm eine Strahlkraft über die Quartiersgrenzen hinaus.
Das Bezirksamt Bergedorf beantragt daher, das „KulturA“ als Stadteilkulturzentrum anzuerkennen. Damit einhergehend beantragt das Bezirksamt Bergdorf zum Haushalt 2025/2026 eine Aufnahme in die Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 280.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Geschichtswerkstätten archivieren Zeugnisse der Stadtteilgeschichte und machen diese zugänglich. Das eigene Erleben und die Geschichte der Zeitzeugen stehen im Vordergrund bietet damit auch nachfolgenden Generationen die Gelegenheit, die Geschichte ihres Stadtteils zu erleben und zu erforschen. Darüber hinaus leisten die Geschichtswerkstätten einen wertvollen Beitrag im Brückenschlag zur nachfolgenden Generation. Die bestehende Rahmenzuweisung lässt eine Förderung von Personalkosten nur in sehr begrenztem Umfang zu. Um die Geschichtswerkstatt in die Lage zu versetzen neue Konzepte zu entwickeln, tragfähige Kooperationen einzugehen und das Ehrenamt in erforderlichem Umfang qualitativ nachhaltig zu begleiten, ist eine planbare und dauerhafte Aufstockung der bestehenden Rahmenzuweisung
1-251.12.10.604.00 im Umfang einer halben Stelle der Entgeltgruppe E9 TV-L in Höhe von 50.000 € erforderlich.
Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur in der bisherigen Höhe ist nicht mehr auskömmlich, um die Personalkosten in den institutionell geförderten Einrichtungen abzudecken, sodass schon im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 eine Verschiebung innerhalb der Rahmenzuweisung erforderlich wurde. Bereits ohne die unter Ziffer 4 genannte Stellenverstärkung in der Geschichtswerkstatt zeichnet sich vor dem Hintergrund anstehender Tarifverhandlungen sowie den noch offenen Ergebnissen des laufenden Stellenbewertungsprozesses ein nicht mehr innerhalb der bestehenden Rahmenzuweisung abzudeckendes Defizit ab. Daher ist die dauerhafte Aufstockung der bestehenden Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.00 in Höhe von
60.000,00 € erforderlich.
Über bunte und vielfältige Kunst und Kulturprojekte von und für Menschen mit Migrationshintergrund gelingt es hervorragend, in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu integrieren und nachhaltige und tragfähige Strukturen in den Sozialräumen zu schaffen und zu erhalten. Integration ist eine generationsübergreifende stetige Aufgabe und ist mit lediglich temporär zur Verfügung stehenden Projektmitteln nicht nachhaltig zu realisieren. Vielmehr bedarf es hierzu planbarer Mittel, sodass eine zusätzliche und dauerhafte Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um 30.000 € ab dem Haushalt 2025/2026 beantragt wird.
Die unter Ziffer 1 – 5 genannten Einzelmaßnahmen ergeben insgesamt einen Mehrbedarf in Höhe von 720.000,00 €.
Im Bereich der investiven Maßnahmen meldet das Bezirksamt Bergedorf für Umbaumaßnahmen sowie Herstellung von Barrierefreiheit durch Einbau eines Fahrstuhls in der Stadtteilkultureinrichtung LOLA einen Mittelbedarf in Höhe von 600.000 € an.
Änderungen an den bestehenden Schlüsselmodellen werden nicht gewünscht.
Der Kulturausschuss stimmt der o.a. Stellungnahme zu und bittet die Bezirksversammlung um Beschlussfassung.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.