Haushaltsplanentwurf 2023/2024, Rahmenzuweisung Förderung sozio-kultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten der Behörde für Kultur und Medien, hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf
Letzte Beratung: 27.09.2021 Kulturausschuss Ö 4
Auf Basis der vom Statistischen Landesamt am 19.11.2020 herausgegebenen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung Hamburgs (Stand: 31.12.2019) ist folgender Verteilungsschlüssel vorgesehen:
Aufgabenbereich |
251 |
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Produktgruppe |
251-12 Bezirkliche Zuweisung KB |
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Zweckbestimmung |
Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten |
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Haushaltsplan 2022 |
Haushaltsplan-Entwurf 2023 |
Haushaltsplan-Entwurf 2024 |
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In Tsd. Euro |
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Hamburg-Mitte |
1.556 |
1.573 |
1.590 |
Altona |
1.364 |
1.379 |
1.394 |
Eimsbüttel |
771 |
786 |
801 |
Hamburg-Nord |
1.458 |
1.476 |
1.494 |
Wandsbek |
1.205 |
1.229 |
1.254 |
Bergedorf |
450 |
457 |
464 |
Harburg |
322 |
332 |
342 |
Insgesamt |
7.126 |
7.232 |
7.339 |
Vor diesem Hintergrund bittet die Behörde für Kultur und Medien mit Schreiben vom 13.09.2021 um Zustimmung der Bezirksversammlungen – respektive Hauptausschüsse – zu nachfolgend beschriebenem Schlüssel bis zum 31. Oktober 2021.
Das Bezirksamt Bergedorf beabsichtigt, folgende Stellungnahme gegenüber der Behörde für Kultur und Medien (BKM) abzugeben:
Das Bezirksamt Bergedorf begrüßt die durch die BKM vorgenommene Anpassung der Rahmenzuweisung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sowie der jährlichen Steigerungsrate von 1,5 % ab dem Jahr 2019. Auch wenn seitens der BKM darüber hinaus eine weitere Ansatzentwicklung für den Doppelhaushalt 2023/2024 beabsichtigt sein sollte, beantragt das Bezirksamt Bergedorf die Anhebungen der Rahmenzuweisung für folgende Zwecke:
Mit dem Jahr 2015 ist die Förderung des „KIKU“ aus RISE-Projektmitteln ausgelaufen, so dass der Fortbestand seit 2016 gefährdet ist. Durch Beteiligung von der Behörde für Kultur und Medien und der Behörde für Schule und Berufsbildung gelingt es nur in Teilen, die Finanzierung zu sichern, sodass Fondsmittel des Bezirks zu Hilfe genommen werden müssen.
Um den Fortbestand der Einrichtung planbar und nachhaltig zu sichern, beantragt das Bezirksamt Bergedorf zum Haushalt 2023/2024 die dauerhaften Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um jährlich 180.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Das KulturA erhält aus dem Einzelplan 1.7 eine Institutionelle Förderung als Bürgerhaus. Diese Förderung wird seitens der Bezirksversammlung durch weitere Mittel ergänzt. Zur Erfüllung der sich wandelnden und wachsenden Aufgaben sind diese Mittel seit Jahren nicht auskömmlich. Eine Finanzierung ist nur unter Einbeziehung bezirklicher Fondsmittel möglich
Zwar wird das KulturA als Bürgerhaus gefördert, verfolgt und erfüllt mit seiner Arbeit jedoch das in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2019 - 2023 definierte Zielbild zur Förderung von institutionellen Einrichtungen der Stadtteilkultur.
Das Bezirksamt Bergedorf beantragt daher, das „KulturA“ als Stadteilkulturzentrum anzuerkennen. Damit einhergehend beantragt das Bezirksamt Bergdorf zum Haushalt 2023/2024 eine Aufnahme in die Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 180.000 € zur institutionellen Förderung dieser Einrichtung.
Über bunte und vielfältige Kunst und Kulturprojekte von und für Menschen mit Migrationshintergrund gelingt es hervorragend, in Hamburg lebenden Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu integrieren und nachhaltige und tragfähige Strukturen in den Sozialräumen zu schaffen und zu erhalten. Hierzu bedarf es zusätzlicher Mittel, sodass eine zusätzliche und dauerhafte Erhöhung der Rahmenzuweisung 1-251.12.10.604.001 um 50.000 € ab dem Haushalt 2023 / 2024 beantragt wird.
Der Kulturausschuss schließt sich dem Votum der Verwaltung an und bittet die Bezirksversammlung, der Stellungnahme zuzustimmen.
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