Haushaltsplanentwurf 2019/20, Rahmenzuweisungen 1-257.03.01.606.001 (Gesundheitsschutz) und 1-257.03.03.604.003 (Seniorenarbeit in den Bezirken) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf
Das Bezirksamt Bergedorf sowie die Bezirksversammlung sind von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung um eine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 gebeten worden. Das Bezirksamt Bergedorf beabsichtigt folgende Mitteilung abzugeben:
Rahmenzuweisungen unterliegen Rahmenbedingungen die sich einer Steuerung durch die Bezirksämter oder Zuwendungsempfänger entziehen. Hierzu zählen, neben den Betriebskosten, die Kosten für Personal und Honorarkräfte.
Bei den Verbrauchspreisen für Energie gibt es im Vergleich von 2015 zu Juli 2017 einen Anstieg um 0,50 %.
Haushalte (inkl. MwSt): |
2015 |
2016 |
07/2017 |
Veränderung |
Erdgas + Strom in Cent/kWh |
36,22 |
36,19 |
36,40 |
+ 0,50 % |
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Entwicklung von Energiepreisen)
Bei den Kosten für Personal gibt es für den Zeitraum von 2015 zu 2018 im Bereich des TV-L einen Anstieg um 8,75 %.
Tariferhöhungen TV-L |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Veränderung |
in % zum Vorjahr |
2,10 |
2,30 |
2,00 |
2,35 |
+ 8,75 % |
(Quelle: Destatis, Statistisches Bundesamt)
Der Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration nimmt die Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf zur Kenntnis, schließt sich dieser an und empfiehlt der Bezirksversammlung Bergedorf die Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme.
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