20-0966

Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Tiefbauprogramm

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Zweckbestimmung:
Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen

Rahmenzuweisung (PSP-Element 2-22803010-10003.02)

2017: 599.000 Euro *

 

*Präambel: Der Gesamtansatz der Rahmenzuweisung „Grundinstandsetzung von Straßen“  für das Haushaltsjahr 2017 beträgt EUR 1.102.000,--. Dieser unterteilt sich nach der für 2017/18 geänderten Aufteilung der Rahmenzuweisungen in einen konsumtiven Anteil in Höhe von EUR 503.000,-- und einen investiven Anteil in Höhe von EUR 599.000,--. Investive Maßnahmen (Neubau, Grundinstandsetzungen) werden wie bisher im Tiefbauprogramm erfasst und dem V+I zur Beschluss vorgelegt. Konsumtive Maßnahmen (Einfache Sanierungen, Deckenerneuerungen) unterliegen wie die EMS-Mittel (Erhaltungsmanagement Straßen) nicht der Zustimmung der BV. Diese Maßnahmen für 2017 in Höhe von EUR 503.000,-- legt das Bezirksamt in eigener Zuständigkeit fest. Konkrete Maßnahmen können erst nach Abschluss der Straßenzustandserfassung Ende 2016 benannt werden. 

 

In der Anlage 1 ist das aktuelle Tiefbauprogramm 2016 zur Kenntnisnahme zusammengestellt.

 

Die ursprünglich für 2015 vorgesehene Umgestaltung des Weidenbaumsweges von der Rampe Ost in der Alten Holstenstraße bis zum Anschluss der Platzfläche am ZOB konnte durch einen Planungsverzug in der Bearbeitung nicht mehr fristgemäß in 2015 umgesetzt werden.

Die Schlussverschickung zu dieser Maßnahme erfolgte Anfang März 2015, die Ergebnisse wurden in der April-Sitzung des V+I bekannt gegeben. Der Bau erfolgt nunmehr in 2016. Die  geschätzte Gesamtsumme der Umgestaltung beträgt ca. EUR 1.650.000,--

An zweiter  Stelle steht die Umgestaltung von Teilbereichen des Lohbrügger Marktes. Dabei geht es in erster Linie um die Schaffung eines wertigen Stadtplatzes auf dem südlichen Teilbereich des Lohbrügger Marktes. Dieser Teilbereich soll zukünftig eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen und an Markttagen als Marktfläche dienen. Entlang des Lohbrügger Marktes, parallel zum Sander Damm wird der großzügige und städtebaulich bedeutsame Grünstreifen aufgewertet.

Die Maßnahme wird mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung baulich umgesetzt. Insgesamt sind ca. EUR 300.000,-- durch das Bezirksamt (Tiefbauprogramm) zu leisten.

Weitere EUR 42.000,-- sind veranschlagt für die Sanierung des Geh- und Radweges am Curslacker Heerweg, die nach erfolgter Leitungsverlegung durch Vattenfall erfolgt.

Für nicht projektgebundene Vermessungsarbeiten, Untersuchungen und Honorare werden ca. EUR 50.000,-- benötigt.

Es entsteht damit ein Gesamtbedarf für 2016 in Höhe von EUR 2.042.000,--, der die zur Verfügung stehenden Kassenmittel um ca. EUR 245.000,-- übersteigt. Finanziert wird dieser Mehrbedarf durch einen Vorgriff auf das Tiefbauprogramm 2017.

 

In der Anlage 2 ist das geplante Tiefbauprogramm 2017 als Beschlussvorlage zusammengestellt. Einzige Maßnahme in 2017 stellt die Grundinstandsetzung und Umgestaltung der Soltaustraße zwischen Neuer Weg und Arnoldistieg dar. Die Maßnahme wird mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung und einem Zuschuss von Hamburg Wasser kofinanziert. Hamburg Wasser erneuert das Siel in der Soltaustraße. Der ursprüngliche Zustand der Straße wird danach nicht wieder hergestellt, sondern Hamburg Wasser übergibt die geschlossenen Sielgräben an das Bezirksamt. Die Kosten der endgültigen Wiederherstellung der Straße in Höhe von EUR 200.000,--, die in Verhandlungen zwischen Hamburg Wasser und Bezirksamt festgelegt wurden, erstattet Hamburg Wasser an das Bezirksamt. Die grundsätzliche Zustimmung zur RISE-Förderung seitens der BSW liegt vor, die genaue Höhe der Fördersumme steht aufgrund des laufenden Antragsverfahrens noch nicht fest.  Die genannten EUR 354.000,-- sind der Anteil, der durch das Bezirksamt (Tiefbauprogramm) zu tragen ist. Die in 2017 zur Verfügung stehenden Mittel des Tiefbauprogrammes betragen EUR 354.000,--, (Ansatz 2017 = EUR 599.000,--, abzüglich des Vorgriffs aus 2016 in Höhe von EUR 245.000,--) 

Es entsteht ein Gesamtbedarf für 2017 von EUR 354.000,--, der sich mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kassenmitteln deckt.

 

In der Anlage 3 sind die Straßenbaumaßnahmen zusammengestellt, die das Bezirksamt in 2017/18 umsetzen will, die aber wie die Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (Tiefbauprogramm) nicht von der BV beschlossen werden müssen, sondern aus  Zuweisungen anderer Kostenträger finanziert werden. Die Mitteilung geschieht in diesem Fall zur  Kenntnisnahme.

 

  1. Aufgrund der Wohnungsbauentwicklung am Schleusengraben wird zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit die Umgestaltung des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg notwendig. Es handelt sich beim Sander Damm um eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der BWVI. Die BWVI hat auf Wunsch des Bezirksamtes Planung und Umsetzung der Maßnahme einschl. der notwendigen Haushaltsmittel an den Bezirk übertragen. Die Gesamtkosten betragen ca. EUR 1.500.000,--.

 

  1. Die Straße Durchdeich bedarf aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes einer Grundinstandsetzung, d.h. die oberste Deckschicht, sowie die Binderschicht müssen neu hergestellt werden. Stellenweise wird ein neuer Vollausbau notwendig, die Nebenflächen sind teilweise sanierungsbedürftig. Die im Bereich des Durchdeiches vorgesehenen Hochbaumaßnahmen (B-Plan Kirchwerder 17 / Ochsenwerder 8) werden zu vermehrtem Baustellenverkehr und nachfolgend zu erhöhter Frequentierung der Verkehrsanlagen führen. Die Finanzierung dieser Maßnahme aus Erschließungsmitteln der BWVI wurde dem Bezirk deshalb in Aussicht gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 1.000.000,--

 

  1. Vorgesehen ist die  Umgestaltung der Straße Brookdeich vom Neuen Weg bis zur Straße Brookkehre. Es handelt sich um die Umsetzung der abgestimmten Planung aus 2013/14, die die Einrichtung einer Fahrradstraße sowie die Umgestaltung der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der Brookwetterung zum Inhalt hat.

 

Die Maßnahme wird mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) baulich umgesetzt. Die genannten EUR 600.000,-- sind der 50%-Anteil, der durch Mittel aus dem Wohnungsbauförderungsprogramm getragen wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt die in den Anlagen 1 + 3 aufgeführten Planungen zur Kenntnis und beschließt das in der Anlage 2 dargestellte Tiefbauprogramm 2017.  

 

 

Anhänge

Anlagen 1 bis 3