20-1364

Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Tiefbauprogramm 2018 und Planungen 2018/2019

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Zweckbestimmung:

Neu-, Um- und Ausbau von Straßen (PSP-Element 2-22803010-10003.01)

sowie Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (PSP-Element 2-22803010-10003.02)

Rahmenzuweisung

2018: 1.102.000 Euro *

 

*Präambel: Der Gesamtansatz der Rahmenzuweisung „Grundinstandsetzung von Straßen“  für das Haushaltsjahr 2018 beträgt EUR 1.102.000,--. Die Rahmenzuweisung für 2018 wurde von der Fachbehörde komplett investiv veranschlagt.   

 

In der Anlage 1 ist das geplante Tiefbauprogramm 2018 als Beschlussvorlage zusammengestellt. Es besteht aus 6 Einzelmaßnahmen:

 

1.Grundinstandsetzung und  Umgestaltung der Soltaustraße zwischen Bleichertwiete und Arnoldistieg. Die Maßnahme wird mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung und einem Zuschuss von Hamburgwasser kofinanziert. Hamburgwasser erneuert das Siel in der Soltaustraße. Der ursprüngliche Zustand der Straße wird danach nicht wieder hergestellt, sondern Hamburgwasser übergibt die geschlossenen Sielgräben an das Bezirksamt. Die Kosten der Wiederherstellung der Straße in Höhe von EUR 77.000,--, die in Verhandlungen zwischen Hamburgwasser und dem Bezirksamt festgelegt wurden, erstattet Hamburgwasser an das Bezirksamt. Die  Zustimmung zur RISE-Förderung seitens der BSW liegt vor, die Höhe der Fördersumme beträgt EUR 354.000,--.  Die genannten EUR 354.000,-- sind der Anteil, der durch das Bezirksamt (Tiefbauprogramm) zu tragen ist.                                                                  Die Gesamtkosten belaufen sich vorläufig geschätzt auf EUR 785.000,--

 

2.Umgestaltung Weidenbaumsweg 2.BA. Diese Maßnahme beinhaltet die Fortsetzung der Maßnahme aus 2015/16 nach Fertigstellung der privaten Hochbaumaßnahme an der Alten Holstenstraße /Einmündung Reetwerder. Die Gesamtkosten belaufen sich vorläufig geschätzt auf ca. EUR 245.000,--

 

3.Knoten Ochsenwerder Landscheideweg / Oortkatenweg. Beauftragt werden soll eine Planung für bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Planungskosten belaufen sich vorläufig geschätzt auf ca. EUR 60.000,--

 

4.Knoten Neuengammer Hausdeich / Heinrich-Stubbe-Weg. Beauftragt werden soll eine Planung für bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. EUR 20.000,--.

 

5.Elversweg -  Vorgesehen ist aufgrund des schlechten Zustandes und erhöhten Unterhaltungsaufwandes eine Deckensanierung (Decke und Binder). Die Kosten umfassen Planungs- und Baukosten. Es wird eine Co-Finanzierung mit EMS und durch SBH angestrebt. Die Höhe der Co-Finanzierung steht noch nicht fest.                                                                                              Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme beläuft sich auf ca. EUR 279.000,--

 

6.Hein-Kaul-Weg – Hier ist aufgrund des schlechten Zustandes und erhöhtem Unterhaltungsaufwand die Herstellung einer Asphalttragdeckschicht vorgesehen. Die Kosten umfassen Planungs- und Baukosten.  Die Gesamtkosten belaufen sich vorläufig geschätzt auf ca. EUR 144.000,--

 

Es entsteht somit ein Gesamtbedarf für 2018 von EUR 1.102.000,--, der sich mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kassenmitteln deckt.

 

 

In der Anlage 2 sind die Straßenbaumaßnahmen zusammengestellt, die das Bezirksamt in 2018/19 umsetzen will, die aber wie die Rahmenzuweisung Grundinstandsetzung von Bezirksstraßen (Tiefbauprogramm) nicht von der BV beschlossen werden müssen, sondern aus  Zuweisungen anderer Kostenträger finanziert werden. Die Mitteilung geschieht in diesem Fall zur  Kenntnisnahme.

 

1.Die Straße Durchdeich bedarf aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes einer Grundinstandsetzung, d.h. die oberste Deckschicht, sowie die Binderschicht müssen neu hergestellt werden. Stellenweise wird ein neuer Vollausbau notwendig, die Nebenflächen sind teilweise sanierungsbedürftig und die Entwässerung bedarf einer grundsätzlichen Erneuerung /Modernisierung. Die im Bereich des Durchdeiches vorgesehenen Hochbaumaßnahmen ( B-Plan Kirchwerder 17 / Ochsenwerder 8) werden zu vermehrtem Baustellenverkehr und nachfolgend zu erhöhter Frequentierung der Verkehrsanlagen führen. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus Erschließungsmitteln der BWVI. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. EUR 2.000.000,--

 

2.Vorgesehen ist die Umgestaltung der Straße Brookdeich vom Neuen Weg bis zur Straße Brookkehre. Es handelt sich um die Umsetzung der abgestimmten Planung aus 2013/14, die die Einrichtung einer Fahrradstraße sowie die Umgestaltung der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der Brookwetterung zum Inhalt hat.

Die Maßnahme wird mit Komplementärmitteln der integrierten Stadtteilentwicklung

(RISE) baulich umgesetzt. Die genannten EUR 600.000,-- sind der 50%-Anteil, der durch

Mittel aus dem Wohnungsbauförderungsprogramm getragen wird.

 

3.Aufgrund der Wohnungsbauentwicklung am Schleusengraben werden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur in den Jahren 2018 bis 2019 folgende Maßnahmen notwendig. Die veranschlagten Gesamtkosten für diese Erschließungsmaßnahmen betragen ca. EUR 4.700.000,--. Finanziert werden sie aus dem zentralen Finanzierungsprogramm für Wohnungsbau der BSW.

 

 

3.1.  Umgestaltung des Knotens Sander Damm / Weidenbaumsweg mit dem Ziel der  Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens. Vorplanungen und Untersuchungen der Leistungsfähigkeit werden im Bezirksamt seit 2014 erarbeitet, eine Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich in 2019  notwendig.                                                    

 

3.2.   Bau eines Geh- und Radweges auf der westlichen Seite des Schleusengrabens. Das planerische „Rückgrat“ der Entwicklungen entlang der Schleusengrabenachse bildet die geplante durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Gewässers. Diese wird nicht nur die neu entstehenden Quartiere am Schleusengraben mit dem Zentrum Bergedorfs verbinden, sondern auch erstmals eine attraktive durch-gängige Rad-und Fußwegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in das Naherholungs-gebiet Vier- und Marschlande darstellen.

Der Ausbau erfolgt in 4 Bauabschnitten:  

 

1. BA von Sander Damm bis Ende Glasbläserhöfe I, Bauzeit 03/2018 – 05/2018            

2. BA von Ende Glasbläserhöfe I bis Kampbille, Bauzeit 03/2019 – 05/2019                   

3. BA von Sander Damm bis Stuhlrohrstraße, Bauzeit 03/2019 – 05/2019                      

4. BA von Kampbille bis Autobahn, Bauzeit ab 2019/20                                                 

 

3.3.   Bau einer Brücke über den Schleusengraben. Ziel der Planung ist die Schaffung einer qualitativ hochwertigen Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer über den Schleusengraben auf Höhe der Quartiere „Am Weidensteg“ und „Schleusengärten“. Damit kann zukünftig eine kurze und schlüssige Vernetzung der Quartiere auf beiden Seiten des Schleusengrabens, die Herstellung einer notwendigen direkten Schulwegverbindung von den Schleusengärten zur Schule Fiddigshagen in Nettelnburg, der Anschluss an die Bergedorfer Innenstadt sowie eine erstmalige fußläufige Ost – West Verbindung über das Gewässer angeboten werden. Der LSBG plant und erstellt die Brücke im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf. Der Bau der Brücke ist vorgesehen von 10/2018 bis 05/2019.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres beschließt das Tiefbauprogramm 2018 (Anlage 1) und nimmt die Planungen 2018/2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Anhänge

  1. Tiefbauprogramm 2018
  2. Planungen 2018/2019