Haushaltsjahr 2019/2020 - Veränderte Schlüsselvorschläge und Rahmenzuweisungen der BWVI
Die BWVI bereitet im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmung für den Haushaltsvoranschlag 2019/20 die Zuwendungen an die Bezirke (Einzelplan 7.0 BWVI – Produktgruppe 269.03) einschließlich einer Veränderung der Verteilungsschlüssel an die Bezirke vor. Die BWVI beabsichtigt die unterschiedlichen Rahmen- und Zweckzuweisungen zu einer RZ zusammen zu fassen und mit einem Generalschlüssel an die jeweiligen Bezirke zu verteilen. Damit ist eine Aufstockung der zu verteilenden Mittel für das bezirkliche Straßenwesen auf 40 Mio € verbunden (Siehe Anlage).
Es gelten folgende Eckpunkte:
Aufstockung von 36,690 auf 40 Mio. € (vorbehaltlich Eckdaten- und Haushaltsbeschluss)
Kein Bezirk bekommt weniger Mittel als bislang
Transparent und darstellbar
Flexibler Mitteleinsatz mit je einer Rahmenzuweisung konsumtiv und investiv
Geltung zunächst für den HP-Entwurf 2019/20
Die Verteilung von 40 Mio € soll je in einer investiven (30%) und konsumtiven (70%) Rahmenzuweisung erfolgen.
Der Bezirk Bergedorf soll künftig also 12 % von 40 Mio. € = 4,8 Mio. € (30% = 1,440 Mio. € investive und 70% = 3,360 Mio. € erhalten.
Nach § 37 Bezirksverwaltungsgesetz werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Stellungnahme der Bezirksamtsleitung befindet sich in Vorbereitung.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt der BV, den veränderten Schlüsselvorschlägen und Rahmenzuweisungen zuzustimmen.
Diagramme und Tabellen
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