20-1153.01

Hat der Bezirksamtsleiter den Beschluss der Bezirksversammlung zur Drs. 20-0946 umgesetzt?

Antwort

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gem. §24 BezVG des BAbg. Noetzel und der CDU-Fraktion

 

Im Laufe des Jahres 2016 ist es immer wieder dazu gekommen, dass die Hamburger Behörden Auskunftsersuchen der Bezirksversammlungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen beantwortet haben. In einem Einzelfall soll die Beantwortungsdauer sogar ein halbes Jahr betragen haben.

 

Auch in Bergedorf ist dieser Trend zu beobachten gewesen, zwar nicht in diesem Ausmaß, aber in einer nicht unerheblichen Anzahl, über alle Fraktionsgrenzen hinweg.

 

Aus diesem Grund hat die Bezirksversammlung in Ihrer September-Sitzung mehrheitlich diese Respektlosigkeit gerügt und den Bezirksamtsleiter aufgefordert, sich mit Nachdruck bei allen Hamburger Behörden dafür einzusetzen, dass Auskunftsersuchen nach §27 BezVG innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen beantwortet werden

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 22.03.2017 wie folgt:

 

1.Wann und in welcher Form hat der Bezirksamtsleiter diesen Beschluss der Bezirksversammlung umgesetzt?

 

Der Bezirksamtsleiter hat den Beschluss der Bezirksversammlung mit Schreiben an die Bezirksaufsichtsbehörde vom 06.10.2016 umgesetzt.


 

2.Gibt es eine Reaktion des Senats oder der Behörden hierauf? Wenn ja, welche?

 

Die Finanzbehörde hat am 16.11.2016 mitgeteilt, allen Präsidialabteilungen die gesetzlichen Fristen in Erinnerung zu rufen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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