22-0746

Handwerkerhof für Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.3

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh, Dietrich und CDU-Fraktion

Verfügbare, geeignete und bezahlbare Gewerbeflächen sind, neben qualifiziertem Nachwuchs, eine existenzielle Voraussetzung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Hamburger und auch des Bergedorfer Handwerks. Insbesondere produzierende und damit planungsrechtlich als „störend“ eingestufte Betriebe finden im Stadtgebiet kaum noch geeignete Flächen. Zunehmend betrifft dies nicht nur verarbeitende sowie Bau- und Ausbaubetriebe, sondern auch Unternehmen des Dienstleistungs- und Nahrungsmittelhandwerks.

Die fortschreitende Umwandlung klassischer Gewerbe- und Industrieflächen in Wohn- oder Mischgebiete verstärkt diesen Verdrängungseffekt. Gerade für gewachsene Stadtteile wie Bergedorf ist jedoch eine funktionierende lokale Handwerksstruktur von zentraler Bedeutung sowohl für die wirtschaftliche Stabilität als auch für die Nahversorgung und die Daseinsvorsorge.

Ein quartiersbezogener Handwerkerhof mit kombinierten Produktions-, Werkstatt-, Lager- und Verkaufsflächen kann diesem Trend entgegenwirken. Die Bündelung mehrerer Betriebe an einem Standort

  • sichert Flächen für produzierendes Gewerbe,
  • stärkt lokale Wertschöpfungsketten,
  • reduziert Lieferwege und Emissionen,
  • schafft Synergieeffekte durch Kooperation,
  • ermöglicht gemeinsame Infrastruktur (z. B. Logistik, Energie, Abfall, Parkflächen),
  • fördert Innovation und wirtschaftliche Resilienz.

Hamburg verfügt mit der „Meistermeile am Offakamp“, dem „Handwerkerhof Ottensen“ sowie der „Kolbenwerk eG“ in Altona über erfolgreiche Modelle, die unterschiedliche Organisations- und Betreiberformen aufweisen (Genossenschaft, gemischtwirtschaftliche Modelle, private Projektentwicklungen).

Die Handwerkskammer Hamburg begleitet seit vielen Jahren Gewerbehofprojekte im Dialog mit städtischen Stellen und privaten Akteuren und verfügt über entsprechende Expertise.

Im Rahmen der Entwicklung des Körber-Areals sowie der Umstrukturierung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes entlang der Kurt-A.-Körber-Chaussee bietet sich die Chance, frühzeitig Flächen für einen Handwerkerhof zu sichern. Dabei könnte auch die Reaktivierung geeigneter Bestandsgebäude (z. B. ehemalige Fabrik- /Produktionshallen) geprüft werden. Das Büro „Scheuvens + Wachten“ hat den Zuschlag bekommen, den Prozess der Umwandlung des alten Gewerbe- und Industriegebiets zu managen. In diesen Prozess soll auch die Prüfung zur Realisierung eines Handwerkerhofs einbezogen werden.

Zudem sollen auch Alternativflächen mitgeprüft werden.

Der Antrag zielt darauf ab, die planerischen, wirtschaftlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen frühzeitig zu klären, um einen Handwerkerhof als Baustein einer zukunftsorientierten Gewerbe- und Mittelstandspolitik im Bezirk Bergedorf zu verankern.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten:
    1. die Beauftragung des Büros „Scheuvens + Wachten“ dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren, dass ein Entwicklungsziel die Schaffung eines Handwerkerhofs in dem zu bearbeitenden Plangebiet ist.
  2. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Handwerkskammer Hamburg sowie ggf. weiteren relevanten Akteuren, zu prüfen und darzustellen:
  1. inwieweit im Rahmen der Entwicklung des Körber-Areals geeignete Flächen gesichert werden können und ob ggf. Bestandsimmobilien für eine Umnutzung infrage kommen.
  2. welche weiteren Standorte im Bezirk Bergedorf grundsätzlich geeignet sind.
  3. welche planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich sind,
  4. welche Betreiber- und Organisationsmodelle (z. B. private Projektentwicklung, Genossenschaft, städtische Beteiligung) infrage kommen,
  5. welche Förderprogramme (Land, Bund, EU) zur Finanzierung von Bau und Betrieb genutzt werden können,
  6. wie eine nachhaltige Energieversorgung integriert werden kann und welche Potenziale zur Emissions- und Flächenoptimierung bestehen.
  7. welcher zeitliche Rahmen realistisch ist und welche nächsten Schritte zur Konkretisierung erforderlich sind.

Dem Stadtentwicklungsausschuss ist, unter Hinzuziehung des Wirtschaftsausschusses (WHT), bis Dezember 2026 über die Ergebnisse zu berichten.

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